Hersteller sind verantwortlich fĂĽr die Entsorgung von Computerschrott

Das Umweltministerium meldet einen "Durchbruch im europäischen Vermittlungsverfahren bei Elektro- und Elektronikaltgeräte-Richtlinien".

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Von
  • Adolf Ebeling

Allein in Deutschland, so schätzen Verbraucherverbände, verwandeln sich jedes Jahr zirka 2,2 Millionen PC, Drucker, Scanner et cetera in Schrott. Für die Rücknahme und Verwertung dieses Computerschrotts fehlten bislang europaweite gesetzliche Vorgaben. Zwar lag seit dem 7. Juli 2001 ein entsprechender Richtlinienentwurf vor. Aber erst jetzt haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments endgültig auf eine Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie eine Richtlinie zu Verwendungsbeschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten geeinigt, die im Frühjahr 2003 in Kraft treten soll. Das teilt das Bundesumweltministerium mit. Für Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist dies "der entscheidende Schritt zur Durchsetzung der Produktverantwortung der Hersteller in einem Bereich, der bisher von stetig steigenden Abfallmengen gekennzeichnet war".

Ab Juli 2006 dürfen auch bestimmte Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel in neuen Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht mehr enthalten sein. Bereits vorher, ab dem Frühjahr 2003, soll das Einsammeln und Verwerten von Elektro- und Elektronikschrott europaweit einheitlich geregelt werden. Verbindlich festgelegt ist unter anderem ein Sammelziel von mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr.

Hersteller müssen, bevor sie ein neues Gerät auf den Markt bringen, die Finanzierung der späteren Entsorgung garantieren. Auch die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten, welche bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie auf dem Markt waren, muss gemeinschaftlich von den Herstellern übernommen werden. Allerdings lassen sich die anfallenden Kosten, wenn diese auf neuen Produkten als Entsorgungsgebühr ausgewiesen sind, von den Produzenten an den Endkunden weitergeben. (ae)