Musikindustrie: Auch künftig kein Anspruch auf private Kopie

Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, sieht in dem Entwurf zur Urheberrechts-Novelle kein Recht auf Privatkopie verankert und meldet zusätzlichen Nachbesserungsbedarf an.

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Die Urheberrechts-Novelle bleibt heftig umstritten, und das nicht nur ihres objektiven Gehalts wegen, sondern anscheinend auch wegen unterschiedlicher Interpretationen ihres Inhalts. Während Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin am vergangenen Freitag noch betonte, das Kopieren von Musik und Text für private Zwecke bleibe erlaubt, ist Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, völlig gegenteiliger Meinung. Nicht nur das, denn wörtlich heißt es in einer Stellungnahme zum Entwurf des Kabinetts: "Es gibt auch in Zukunft keinen Anspruch auf eine private Kopie."

"Im Regierungsentwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes ist unser Motto 'Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten' gegen starken Widerstand verankert worden", meint Gebhardt. Für ihn gibt es ansonsten Nachbesserungsbedarf. Es fehle in dem Gesetzesentwurf die Feststellung, dass aus illegalen Quellen keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen. Dazu fehlten ausdrückliche Unterlassungs- und Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverstößen im Internet, die die konsequente Verfolgung sicherstellen. "Außerdem wird die Weiterentwicklung von technischen Schutzmaßnahmen durch Einschränkungen behindert und führt zu Unsicherheiten", heißt es weiter in der Erklärung.

Eine der wichtigsten Neuheiten des Entwurfs für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist der Paragraph 95d. Demnach müssen kopiergeschützte Werke und Musik-CDs künftig deutlich sichtbar gekennzeichnet werden. Die Vorschrift "soll den Verbraucher über Umfang und Wirkungen der Schutzmaßnahmen in Kenntnis setzen," damit er daran seine Kaufentscheidung ausrichten kann. Gleichzeitig aber ist laut dem Kabinettsentwurf das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen verboten. (anw)