OLG: UMTS-Mobilfunkantennen müssen nicht geduldet werden
Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Errichtung einer UMTS-Mobilfunkantenne auf einem Wohnhaus gestoppt.
Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Errichtung einer UMTS-Mobilfunkantenne auf einem Wohnhaus gestoppt. Mögliche Gesundheitsrisiken seien nicht auszuschließen, begründete das Gericht seinen Beschluss (Az.: 15 W 287/01). Das berichtet die Neue Juristische Wochenschrift in ihrer aktuellen Ausgabe.
Ein Wohnungsbesitzer hatte gegen einen Mehrheits-Beschluss der Eigentümerversammlung geklagt, die eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des gemeinsamen Hauses installieren lassen wollte. Solange eine Gesundheitsgefahr nicht ausgeschlossen sei, müssten alle Eigentümer eines Hauses einer solchen Anlage zustimmen, befanden die Richter. (dpa) / ()