Keine Indizien für Geheimnisverrat bei Mannesmann-Affäre
Die Kölner Generalstaatsanwaltschaft widerspricht Medienberichten über eine Verletzung von Dienstgeheimnissen.
Bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit der Mannesmann-Affäre liegen gegen den Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Lothar Sent nach Behördenangaben bislang keine Indizien für eine Verletzung von Dienstgeheimnissen vor. Ein Sprecher der Kölner Generalstaatsanwaltschaft widersprach einem Bericht des Handelsblatt.
Der Verteidiger von Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, Sven Thomas, hatte vor knapp einem Jahr deswegen Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach hatte in der Angelegenheit ermittelt, das Verfahren aber im November vergangenen Jahres eingestellt. Dagegen hatte der Rechtsanwalt wenige Wochen später Beschwerde eingelegt.
Die Beschwerde hatte das Düsseldorfer Justizministerium zur Überprüfung dem Kölner Generalstaatsanwalt übertragen. Die Prüfung werde in zwei bis vier Wochen abgeschlossen sein, sagte der Sprecher des Kölner Generalstaatsanwalts, Gerhard Bönning. Sent soll Journalisten von der bevorstehenden Wiederaufnahme der zunächst eingestellten Ermittlungen gegen Esser berichtet haben. Ob dies strafrechtliche Bedeutung hat, ist allerdings umstritten.
Strafbar ist der Verrat von Details, die die Ermittlungen gefährden könnten, wie etwa von bevorstehenden Durchsuchungen oder Festnahmen. Sent hatte den Vorwurf zurückgewiesen. Gegen Esser wird wegen des Verdachts der Untreue oder der Beihilfe zur Untreue in besonders schwerem Fall ermittelt. Bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone soll der Manager rund 30 Millionen Euro erhalten haben. (dpa)/ (tol)