Gericht entscheidet im Streit um Mietleitungen zu Gunsten der Telekom
Die Regulierungsbehörde könne die Telekom nicht dazu verpflichten, Wettbewerbern den Zugang zu Leistungen der Telekom zu Bedingungen zu ermöglichen, die diese sich selbst nicht einräumt, heißt es zur Begründung.
Die Deutsche Telekom hat im Streit um die Bereitstellung von Mietleitungen beim Verwaltungsgericht Köln vorerst gewonnen. Sie muss ihren Konkurrenten nicht Mietleitungen innerhalb bestimmter Lieferfristen bereitstellen, berichtet die Financial Times Deutschland. Damit stellt sich das Gericht gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde vom Juli. Sie hatte Klagen von Telekom-Konkurrenten nachgegeben, dass die Telekom ihre Aufträge zur Schaltung von Teilnehmeranschlussleitungen verschleppe.
Bei der Verfügung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post spreche vieles für ihre Rechtswidrigkeit, meint das Gericht. Zudem könne die Telekom auch konzerneigene Übertragungswege nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens bereitstellen, es sei von einer häufigeren Überschreitung der Regelfristen auszugehen. (anw)