Öffentlich-rechtliche Sender weisen Vorwürfe der Zeitungsverleger zurück
SR-Intendant Fritz Raff meint, der BDZV versuche mit untauglichen Mitteln, ARD und ZDF die Wettbewerbsfähigkeit zu bestreiten.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat offenbar die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten brüskiert. Fritz Raff, Intendant des Saarländischen Rundfunks, weist die auf der Jahrespressekonferenz des BDZV erhobenen Vorwürfe einer "fortwährenden Expansion" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter im Internet zurück. In einer Mitteilung heißt es: "Bei allem Verständnis für die schwierige wirtschaftliche Situation der Zeitungsverleger, wird hier mit untauglichen Mitteln versucht, ARD und ZDF auf dem immer wichtiger werdenden Feld der Online-Angebote die Wettbewerbsfähigkeit zu bestreiten."
Der BDZV verwechsele e-commerce mit rechtlich einwandfreiem Merchandising und kritisiere Gewinnspiele, die zum selbstverständlichen Angebot eines Medienanbieters gehörten, heißt es weiter. Schließlich könne dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vorgehalten werden, im Internet "vertiefende und über das Rundfunkprogramm hinausgehende Informationsangebote zu machen". Auf diesem Niveau -- so Raff -- werde man nicht ernsthaft diskutieren können.
Auch das ZDF hält sich nicht mit Kritik zurück. Der neue Intendant Markus Schächter betont, dass sich das ZDF mit seinen Online-Angeboten eindeutig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewege. Die staatsvertragliche Grenze für das ZDF-Internetangebot auf vorwiegend programmbezogene Inhalte sei klar umrissen. Schächter sieht sich in seiner Einschätzung dadurch bestätigt, dass sich die BDZV-Dokumentation nur beiläufig mit dem ZDF befasse und keine stichhaltigen Belege liefere. Deshalb sei die Aktion des BDZV aus Sicht des ZDF ein "Schlag ins Wasser".
Der BDZV hatte auf seiner Konferenz eine Dokumentation über die Web-Präsenzen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vorgelegt. In Fallbeispielen sollte der "zweifelhafte und in Teilen rechtswidrige Auftritt der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet" gezeigt werden. (anw)