telegate darf doch Online-Auskünfte der Bahn weitergeben

Die Telefonauskunft telegate darf ab sofort wieder Zugverbindungen der Deutschen Bahn an ihre Kunden weitergeben.

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Die Telefonauskunft telegate darf ab sofort wieder Zugverbindungen der Deutschen Bahn an ihre Kunden weitergeben. Dies habe das Oberlandesgericht Köln als Berufungsinstanz entschieden, teilte die telegate AG heute mit. Anfang Mai hatte die Bahn vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen telegate erwirkt, weil die Telefonauskunft in unzumutbarer Weise die urheberrechtlich geschützten Interessen der Bahn als Herstellerin einer kostenintensiven Fahrplan-Datenbank beeinträchtige.

"Wir freuen uns, dass wir unsere Kunden jetzt wieder umfassend informieren können", sagte Klaus Harisch, Vorstandssprecher der telegate AG. Sein Unternehmen hatte in dem Rechtsstreit argumentiert, lediglich "in nicht systematischer Weise" Zugverbindungen vorgelesen zu haben, die ohnehin jedermann zugänglich seien. Die DB dagegen hatte gemeint, sie wende jährlich rund 2,5 Millionen Euro auf, um ihre Datenbank zu pflegen und zu aktualisieren. Das Verhalten von telegate führe dazu, dass Kunden weder die Bahn-Homepage noch die telefonische DB-Fahrplanauskunft nutzten. (anw)