Iran verschärft Internetkontrolle

In aller Eile wurde nach den Protesten ein Gesetz verabschiedet, das u.a. die Vorratsdatenspeicherung vorsieht.

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Von
  • Florian Rötzer

Nach den Protesten, die auf die Präsidentenwahl folgten, und aufgrund der anhaltenden Konflikte, die bis in die politische und religiöse Elite hineinreichen, war abzusehen, dass die Machthaber im Iran die Zensur und Überwachung der Medien weiter anziehen werden. Auf die Schnelle wurde jetzt ein Gesetz im Parlament durchgepeitscht, vom Wächterrat gebilligt und dessen Umsetzung durch eine Eilanordnung vom umstrittenen Präsidenten Ahmadinedschad beschleunigt, das angeblich Cyberkriminalität bekämpfen und die Internetnutzer besser schützen soll. So begründete Generalstaatsanwalt Qorban-Ali Dorri-Najafabadi das Gesetz mit dem Schutz der Rechte der Menschen und der Stärkung des Datenschutzes.

Das iranische Regime ist mit eiserner Hand nach den Protesten gegen die Medien vorgegangen, hat die Berichterstattung auch von ausländischen Reportern verhindert und zahlreiche Journalisten, Fotografen und Blogger festgenommen. Damit, meint Reporter ohne Grenzen, wurde Iran zum "größten Gefängnis für Journalisten und Cyberdissidenten". Trotz einer extensiven Überwachung und Filterung von Internet und Telekommunikation, auch mit Technik von Siemens und Nokia, hatte das Regime zumindest anfangs Schwierigkeiten, den Informationsfluss zu bändigen. Die iranische Regierung sprach von einem Cyberkrieg, den das Ausland gegen den Iran führe.

Das neue Gesetz ermöglicht die Bestrafung weiterer "illegaler" Aktivitäten im Internet. So wird zwar der Datenschutz verstärkt, der aber auch zur Bestrafung von Kritikern führen kann, wenn persönliche Informationen ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden. Mit Artikel XXIV wird das auch für das Regime im Iran nützliche Instrument der Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Internetprovider müssen nun alle Daten ihrer Kunden unbegrenzt speichern. Gelöscht werden dürfen sie, so berichtet der staatliche Sender PressTV, frühestens drei Monate nach Beendigung des Vertrags mit dem Kunden. Die Überwachung persönlicher Daten ist ohne Gerichtsanordnung verboten. Die aber ist nicht notwendig, wenn die nationale Sicherheit bedroht zu sein scheint. (fr)