Bundestag beschließt Call-by-Call im Ortsnetz ab Dezember 2002

Telefonkunden sollen künftig auch bei Ortsgesprächen durch eine Vorwahl den günstigsten Anbieter wählen können.

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Telefonkunden sollen künftig auch bei Ortsgesprächen durch eine Vorwahl den günstigsten Anbieter wählen können. Eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin. FDP und PDS stimmten gegen den Entwurf, die CDU/CSU enthielt sich. Ab 1. Dezember 2002 soll danach wie bisher schon bei Ferngesprächen das Call-by-Call-Verfahren auch im Ortsnetz möglich sein. Dadurch werden geringere Preise für den Endkunden erwartet. Die Gesetzesänderung muss aber noch den Bundesrat passieren.

Mit Beginn des Wettbewerbs bei Ferngesprächen 1998 sorgten Call-by-Call-Anbieter für einen Preisrutsch um bis zu 95 Prozent. Im Ortsnetz dagegen bewahrte die Deutsche Telekom mit rund 97 Prozent Marktanteil im vergangenen Jahr ihre Monopolstellung. Branchenkenner meinen aber, dass es im Ortsnetz nicht zu einem ähnlichen Preisrutsch kommen wird. Das liege unter anderem daran, dass sich bereits heute mit anderen Festnetzanbietern günstiger telefonieren lässt. (anw)