US-Justizministerium verteidigt Anti-Terror-Paket
Das US-amerikanische Justizministerium erläutert in Antworten auf Anfragen des Justizausschusses, wie der vor einem Jahr verabschiedete Patriot Act umgesetzt wurde.
Das US-amerikanische Justizministerium hat jetzt Antworten auf Anfragen des Justizausschusses des Repräsentantenhaus veröffentlicht, in dem es unter anderem erläutert, wie der vor einem Jahr verabschiedete Patriot Act umgesetzt wurde und wie er sich auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden ausgewirkt hat. Das Maßnahmenpaket habe sich der Suche nach und Abwehr von Terrorismus und Spionage bewährt, heißt es in dem 61-seitigen Papier mit Datum 26. Juli 2002.
Die Bundespolizei habe es nun leichter, eine gerichtliche Genehmigung für die Überwachung des Internetverkehrs einzelner Anwender zu bekommen. Fluggesellschaften stünde auf einer "sicheren Homepage" eine Liste des Terrorismus verdächtigter Personen bereit.
Das Justizministerium räumt ein, dass es durch Anfragen bei Internetprovidern in Konflikt mit dem Electronic Communications Privacy Act (ECPA) und dem Cable Act geraten kann. Dennoch sei es in manchen Fällen unabdingbar, dass Internetprovider Daten herausgeben. Bei Ermittlungen gegen einen Pädophilen, der pornografisches Material über das Internet vertrieb, habe sich ein Provider geweigert. Erst nachdem der Verdächtige verhaftet wurde, habe das Unternehmen Daten herausgerückt. Über die Anzahl solcher und ähnlicher Vorfälle gebe es aber keine Statistik.
Der Veröffentlichungszeitpunkt könnte mit Absicht gewählt sein, denn fast zeitgleich startete die American Civil Liberties Union (ACLU) eine Kampagne gegen das Anti-Terror-Paket der US-Regierung. Sie sind der Meinung, Justizminister John Ashcroft gefährde die Verfassung der USA; der Patriot Act schränke die Bürgerfreiheiten mehr ein, als dass er sie schütze. (anw)