Großbritanniens Urheberrechtsentwurf zeigt Schärfe

Das britische Patentamt erarbeitete einen Entwurf zur Änderung des Urheberrechts, der über die entsprechende EU-Richtlinie hinausgeht.

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Eigentlich sollte die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Harmonisierung des Urheberrechts führen. Was jetzt für Großbritannien als ein erster Entwurf des dortigen Patentamtes für Änderungen im britischen Urheberrecht vorliegt, ist in Teilen noch schärfer formuliert als der heftig diskutierte US-amerikanische DMCA und weicht auch vom deutschen Entwurf ab. Nach dem britischen Gesetzesvorschlag soll nicht nur die Anwendung von Tools zur Umgehung von Copyright-Mechanismen strafbar sein, sondern sogar schon deren Besitz.

Wie in Deutschland, so sollen auch in Großbritannien kopiergeschützte CDs gekennzeichnet werden. Wer eine solche CD kaufe und nicht auf seinem Computer zum Laufen kriege, habe keine Handhabe, den Schutz zu umgehen, sagen Kritiker auf der Insel. Somit würden die Rechte der Verbraucher erheblich eingeschränkt, da es in einem solchen Fall auch kein Recht auf Ersatz gebe. Dazu komme noch, dass das Parlament die Änderung noch vor Weihnachten durchpeitschen und kaum Gelegenheit zu Anhörungen und Diskussionen geben will.

Die deutsche Urheberrechtsnovelle passierte vor kurzem das Bundeskabinett und liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor. Auch darin soll die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe gestellt werden. Der Besitz entsprechender Tools allein zählt aber nicht. (anw)