Mobilfunkantenne auf Koblenzer Altenheim darf bleiben
Die Stadt Koblenz muss nach einem Gerichtsurteil dem Betreiber einer Mobilfunkantenne nachträglich die Baugenehmigung erteilen.
Den Streit um die Errichtung einer 3,8 Meter großen Mobilfunkantenne zwischen der Stadt Koblenz und dem Betreiber hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz in erster Instanz entschieden. Demnach muss die Stadt dem Betreiber eine Baugenehmigung nachträglich ausstellen. Die Beklagte hatte zuvor abgelehnt, weil die Sendeanlage angeblich dem Bebauungsplan widerspreche.
Nach Ansicht der Koblenzer Richter sei die Argumentation der Stadt, die Genehmigung wegen des bereits verabschiedeten Bebauungsplans nicht zu erteilen, falsch gewesen: Die Grundzüge der Planung würden nicht berührt, weil das Altenheim, auf dem die Anlage bereits 1999 in Betrieb gegangen ist, in seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird. Die Abweichung vom Bebauungsplan sei auch aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich und städtebaulich vertretbar, so die Richter weiter.
Auch Bedenken ĂĽber etwaige unzumutbare Immissionen, die von der Mobilfunkanlage ausgehen wĂĽrden, hielten die Richter fĂĽr ĂĽbertrieben. Vielmehr verweisen sie auf die Bedeutung der Installation fĂĽr das Allgemeinwohl. DarĂĽber hinaus sei der umstrittene Standort geradezu ideal, um die Stadtteile Karthause und Oberwerth abzudecken. (daa)