Schröder-Song im Internet beschert CDU Ärger mit Musikindustrie [Update]

Wegen der Verwendung eines neuen Kanzlerlieds auf ihrer Internet-Seite steht der CDU juristischer Ärger ins Haus: Sony wirft der Union "mangelnden Respekt vor geistigem Eigentum" vor.

vorlesen Druckansicht 840 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Die CDU-Oberen als Raubkopierer, Angela Merkel als von der Musikindustrie verteufelte MP3-Tauschbörsennutzerin? So weit ist es wohl noch nicht, dennoch aber geriet die Union unter Beschuss wegen eines MP3-Songs, den sie auf ihrer Homepage verlinkt hat. Wegen der Verwendung eines neuen Kanzlerlieds auf ihrer Internet-Seite steht der CDU sogar juristischer Ärger ins Haus. Der Musikverlag Sony/ATV Music Publishing Germany beantragte am Donnerstag in Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen die Partei. Dabei geht es um einen Song zur Melodie des Sommerhits Aserejé (The Ketchup Song) der spanischen Girl-Trios Las Ketchup. Im Tonfall von Gerhard Schröder (SPD) singt ein Stimmen-Imitator: "Ich sage: Rauf mit den Steuern, her mit der Kohle."

Auf der CDU-Homepage kann das Lied angehört und als MP3-Datei auf den lokalen Rechner übertragen werden. Zugleich ist der Kanzler als Lügen-Baron von Münchhausen abgebildet (siehe Screenshot). Sony Music verwies laut dpa darauf, dass weder die deutsche Textbearbeitung noch die Aufnahme oder die Online-Verbreitung genehmigt worden seien. Geschäftsführer Balthasar Schramm warf der CDU "mangelnden Respekt vor geistigem Eigentum" vor.

Trotz des juristischen Ärgers will die Partei das Lied jedoch weiterverwenden. Ein CDU-Sprecher sagte gegenüber dpa, auf der Homepage werde lediglich zu einer anderen Internet-Seite verlinkt. Dies sei für alle Internet-Nutzer auch "klar erkennbar". Dem kann man kaum widersprechen: Die CDU bietet das Lied auf ihrer Homepage unter der Überschrift "Im Internet für Sie gefunden" an. Davon scheint sich Sony allerdings nicht irritieren zu lassen. Der Musikverlag geht wohl davon aus, sich dabei auf Fälle stützten zu können, in denen bereits Links auf offensichtlich gesetzeswidrige Inhalte untersagt wurden. So hat beispielsweise die Bahn erfolgreich das Entfernen von Links gefordert, die auf die verbotene linksradikale Zeitschrift Radikal und in ihr veröffentliche Anleitungen zur Bahn-Sabotage verwiesen.

Mittlerweile hat die CDU trotz der Beteuerungen, die Datei nicht selbst erstellt zu haben und sich keiner Schuld bewusst zu sein, den Link und das zugehörige Bild aber von der Einstiegsseite ihres Webauftritts heruntergenommen. (jk)