Telefonüberwachungen im Jahr 2001 drastisch angestiegen

Das Bundesjustizministerium hat die Zahlen für die Telefonüberwachungen im Jahr 2001 auf eine Bundestagsanfrage hin veröffentlicht.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Bundesjustizministerium hat die Zahlen für die Telefonüberwachungen im Jahr 2001 auf eine Bundestagsanfrage hin veröffentlicht (Bundestags-Drucksache 14/10001). Wie in den Vorjahren nahm die Zahl der Überwachungen erneut erheblich zu. So wurden in 3.868 Verfahren Telefonüberwachungsmaßnahmen angeordnet, das sind 19 Prozent mehr als im Jahr 2000. Betroffen waren 9.122 Anschlüsse, das ist sogar ein Zuwachs um 21 Prozent. Schon im Jahr 2000 wurde Deutschland als "Weltmeister im Abhören" kritisiert. Nicht erhoben wird, wie viele Kommunikationspartner von einer einzigen Anschlussüberwachung betroffen sind.

Während "Drogen", "Mord" und "Raub" in den vergangenen Jahren die Spitzenreiter bei den mit Telefonüberwachung verbundenen Ermittlungsverfahren waren, sind im Jahr 2001 erhebliche Verschiebungen zu beobachten: In den klassischen Bereichen wie "Mord" und "Erpressung" ging die Anzahl der Überwachungsmaßnahmen um ein Fünftel beziehungsweise um ein Viertel zurück. Hingegen verdreifachte sich die Anzahl der Überwachungsmaßnahmen, die auf Grund von "Straftaten nach dem Waffengesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz" angeordnet wurden. Etwa um die Hälfte stiegen die Anordnungen wegen "Straftaten gegen die öffentliche Ordnung" um etwa 40 Prozent wegen "Menschenhandel", "Bandendiebstahl", "Geldfälschung" und "Straftaten gegen die persönliche Freiheit".

Nach wie vor dominieren jedoch mit Abstand die Überwachungsmaßnahmen wegen "Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz". Das Telefonabhören wegen drogenbezogener Ermittlungsverfahren macht gut die Hälfte aller Anordnungen aus, gefolgt von Verstößen gegen das Waffengesetz sowie "Raub". "Mord" ist auf den fünften Platz abgerutscht.

Noch immer steht die vom Bundesjustizministerium vor drei Jahren in Auftrag gegebene Studie beim Max-Planck-Institut in Freiburg aus, die die Effektivität der Überwachungsmaßnahmen überprüfen sollte. In einer Zwischenbewertung stellten die Wissenschaftler fest, dass die Telefonüberwachung unter Strafverfolgern als außerordentlich effizientes Mittel zur Aufenthaltsortbestimmung gilt. Auch können Gruppenstrukturen und - hierarchien analysiert und weitere Personen im Umfeld identifiziert werden. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)