Heise verklagt 0190-Nummernbetreiber

Der Verlag Heinz Heise hat am Amtsgericht Bad Homburg eine Klage gegen den 0190-Nummernbetreiber MCN-Tele.com eingereicht.

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Der Verlag Heinz Heise hat am Amtsgericht Bad Homburg eine Klage gegen den 0190-Nummernbetreiber MCN-Tele.com eingereicht. Dieses Unternehmen hatte eine 0190-Nummer an die Schweizer IBS Clearing AG, einen Anbieter von Einwahlprogrammen, vermittelt. Im September verwies eine ganze Welle unverlangt zugeschickter Werbe-Mails einer "Porno Hacker Crew" indirekt auf einen IBS-Dialer, der die entsprechende Nummer zur Einwahl nutzte. Auch Mitarbeiter von heise online hatten jede Menge derartige Spam-Mails erhalten.

Der Heidelberger Anwalt Jan Weber hatte im Auftrag von heise online die mcm-tele.com AG über eine "massive unverlangte Bewerbung" informiert und den Dienstleister gemäß Paragraf 13a Satz 2 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) aufgefordert, die Nummer zu sperren. Die neue Regelung sieht vor, dass der Betreiber einer Mehrwertdiensterufnummer diese im Falle eines Missbrauchs nach Mahnung zu sperren hat. Voraussetzung dafür ist die sichere Kenntnis des Dienstleisters über das Fehlverhalten sowie eine "wiederholte oder schwerwiegende Zuwiderhandlung" gegen die TKV.

MCN-Tele.com sperrte die Nummer darauf hin, will aber bis heute weder die dem Verlag entstandenen Rechtsverfolgungskosten erstatten noch die geforderte Unterlassungserklärung abgeben. In einem Schreiben betonte MCN-Tele.com, dass das Unternehmen seiner Ansicht nach nicht als so genannter Störer in Haftung genommen werden kann. Um zu diesem Thema ein Grundsatzurteil zu erwirken, verlangt der Verlag Heinz Heise jetzt auf dem Klageweg die Erstattung der Abmahnkosten. Damit wird zugleich die am 27. August in Kraft getretene Änderung der TKV auf ihre Wirkung hin getestet. (hob)