Keine Berufung im Verfahren wegen "radikaler" Websites

Der Webhoster XS4ALL hat vor Gericht keinen Erfolg gegen das Urteil, das die Löschung von Websites mit Verweisen auf die verbotene Zeitschrift "Radikal" und die Herausgabe von Kundendaten erzwang.

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Ein niederländisches Gericht hat den Berufungsantrag des Webhosters XS4ALL im Fall Radikal abgewiesen. Zuvor hatte die Deutsche Bahn AG den in den Niederlanden ansässigen Provider gezwungen, zwei Anleitungen zur Sabotage des Eisenbahnbetriebs vom Netz zu nehmen. Die Seiten mit dem Titel Kleiner Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten aller Art, die bereits 1996 von der linksradikalen und in Deutschland verbotenen Zeitschrift Radikal veröffentlicht wurden und sich offenbar an militante Gegner von Atommülltransporten richten, beschreiben den Bau von Hakenkrallen und die Manipulation von Achszählern.

Im April 2002 hatte die DB erfolgreich gegen XS4ALL geklagt, worauf dieser die Seiten löschen und die Namen der Verantwortlichen bekannt geben musste. In der Folge wurden auch Suchmaschinen und Infodienste dazu gezwungen, Links und indirekte Hinweise auf die betreffenden Seiten zu entfernen.

Mit der Berufung wollte XS4ALL ein Grundsatzurteil und damit eine eindeutige Festlegung über Regelungen für die Meinungsfreiheit und den Schutz der Kundendaten erreichen. Dazu wird es nun nicht kommen. Für den Provider wird es zukünftig also vom Einzelfall abhängen, gegen welche Inhalte auf den Webseiten geklagt werden kann und welche Informationen über die Webseiten-Betreiber eventuell herausgegeben werden müssen. (hag)