Telefon-Abhörpanne soll Konsequenzen haben

Strafverfolger, Wirtschaftsministerium und Provider diskutieren Folgerungen aus der Panne bei O2, durch die Kunden das Abhören ihrer Mobilfunkgespräche in Rechnung gestellt wurde.

vorlesen Druckansicht 134 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Ein Sachstandsbericht zur Panne beim Mobilfunkbetreiber O2, durch die den Kunden das Abhören ihrer Gespräche in Rechnung gestellt wurde, wird derzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorbereitet. Der verantwortliche Mitarbeiter beim BMWA sagte, Aktionismus sei dabei nicht angezeigt. Vorerst würden Informationen zusammengetragen und bestehende Widersprüche in der Darstellung der Ereignisse geklärt. Aus gut unterrichteten Kreisen wird allerdings bestätigt, dass dabei auch der Vorab-Check möglicher Software-Updates bei den Kommunikationsdienstleistern durch die Strafverfolgungsbehörden diskutiert wird.

Die Panne hat auf allen Seiten Diskussionen ausgelöst. Ein Sprecher des BKA bestätigte, dass auch bei der Bundesbehörde über Konsequenzen nachgedacht wird. Konkrete Forderungen für mögliche Nachbesserungen bei den Anbietern, mit denen das BKA bei seinen Abhöraktivitäten zusammenarbeitet, wollte BKA-Sprecher Christian Brockert nicht erheben. "Natürlich denken wir aber zusammen mit allen beteiligten Behörden, Veranstaltern und Softwareanbietern darüber nach, wie so etwas künftig vermieden werden kann." Beim Anbieter O2 zieht man sich auf die Position zurück, dass der Fehler sofort behoben worden sei und man grundsätzlich mit den zuständigen Behörden kooperiere, um alle Anforderungen zu erfüllen.

Eine Vorabgenehmigung neuer Software ist laut Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) Auslegungssache, sagt Hannah Seiffert vom eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft. Die Juristin rechnet damit, dass zumindest im Bereich der Abhörlösungen, auch beim IP-Datenverkehr, Updates jeweils der dafür zuständigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vorgelegt werden müssen. "Eine Vorabgenehmigung einzelner Patches gerade im IP-Bereich würde die Unternehmen allerdings unserer Ansicht nach überfordern." Praktisch täglich werden kleinere Veränderungen in den Netzen vorgenommen.

RegTP-Sprecher Harald Dörr mochte zum derzeitigen Zeitpunkt noch keinerlei Stellungnahme abgeben. Sollte die RegTP aber mit einer wie auch immer gearteten Prüfung von Software-Updates betraut werden, werde die Behörde dem nachkommen. Kapazitätsprobleme sieht Dörr nicht. Im BMWA will man sich vor Abschluss des Berichtes noch nicht festlegen. Ein mögliches Ergebnis sei es schließlich auch, dass man auf Grund einer Panne "nicht gleich die Republik umkrempeln muss", meinte ein BMWA-Vertreter lakonisch. Der Bericht soll innerhalb der kommenden zwei Wochen erarbeitet werden. Mit einer abschließenden Beurteilung sei nicht vor Weihnachten zu rechnen. (Monika Ermert) / (jk)