Oberster Gerichtshof der USA entscheidet über Internet-Zwangsfilter für Bibliotheken

Im Streit um die Rechtmäßigkeit von Internet-Zwangsfiltern auf Rechnern in US-Bibliotheken behält sich nun der Supreme Court das letzte Wort vor.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im langjährigen Streit um die Rechtmäßigkeit von Internet-Zwangsfiltern auf Rechnern in US-Bibliotheken behält sich nun das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, das letzte Wort vor. Das Gericht teilte am Dienstag in Washington mit, es werde darüber entscheiden, ob öffentliche Bibliotheken per Gesetz -- durch den so genannten Children’s Internet Protection Act (CIPA) -- dazu verdonnert werden dürfen, die bei ihnen angebotenen Internet-Inhalte zu filtern.

Der CIPA sah vor, dass ab dem 1. Juli 2002 staatliche Fördergelder für Bibliotheken und Schulen davon abhängen sollten, ob an öffentlichen Internet-Arbeitsplätzen Filtersoftware zum Schutz der Jugend eingesetzt wird. Gegen das Gesetz hatten der Verband amerikanischer Bibliotheken (ALA) und die American Civil Liberties Union (ACLU) zusammen mit weiteren Bürgerrechtsgruppen geklagt.

Zuletzt hatten Richter des Federal Appeals Court in Philadelphia den Klägern Recht gegeben. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Internet-Filter auch Inhalte blockieren könnten, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Auch ließen sich mit Filtern illegale Inhalte technisch nicht von verfassungsrechtlich geschützten Inhalten unterscheiden. Öffentliche Internetzugänge würden oft von Menschen genutzt, die keinen eigenen Computer besitzen. Diese hätten aber ebenso ein Recht auf die gesamte Informations-Bandbreite des Internet.

Das US-Justizministerium hingegen hatte die Meinung vertreten, dass Jugendliche vor dem "allgegenwärtigen Schmutz" im Internet geschützt werden müssten. Bibliotheken hätten die Pflicht, Internet-Inhalte so zu filtern, wie sie es bei gedruckten Publikationen bereits tun. Nach der richterlichen Entscheidung zugunsten der Kläger hatten Justizministerium und der Staat Texas den Supreme Court angerufen. (pmz)