Ein Silberstreif am Horizont für die Internetradios

Musikindustrie und Internetradios können besonders für kleine und nichtkommerzielle Webcaster Ausnahmen von den vom Gesetzgeber vorgesehenen Lizenzgebühren aushandeln, beschloss der US-Kongress.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach langem Hickhack wird nun doch alles gut für die Internetradios? Das dürften möglicherweise nicht alle Webcaster so sehen -- zumindest aber hat der US-Kongress mit beiden Häusern, dem Repräsentantenhaus und dem Senat, am frühen Freitagmorgen Washingtoner Zeit ein Gesetz verabschiedet, das Abweichungen von den ursprünglich festgesetzten Lizenzgebühren für die Internetradios ermöglicht. Der nun angenommene Beschluss (Small Webcaster Settlement Act) legt im Unterschied zu dem zuvor gescheiterten Gesetzentwurf keine expliziten Ausnahmen und Lizenzbeträge fest, sondern bestimmt nur allgemein, dass zwischen Musikindustrie und Radiobetreibern andere als die gesetzlich festgelegten Lizenzgebühren ausgehandelt werden können.

Ende Oktober noch war die ursprüngliche Version des Gesetzes, der Small Webcasters Amendment Act, mit dem die kleineren Internetradios in den USA vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden sollten, im Senat gescheitert. Nach dem Gesetzesentwurf sollten Internetradios mit jährlichen Einnahmen von weniger als 1.250.000 US-Dollar von den hohen Gebühren befreit werden, die sie nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) an die Musikindustrie zu zahlen hätten. Der Gesetzgeber hatte einen Gebührensatz von 0,07 US-Cent pro Song und Hörer Mitte des Jahres festgelegt. Kleine Webcaster wären nach dem gescheiterten Gesetz stark entlastet worden: Sie wären nur verpflichtet gewesen, entweder acht bis zwölf Prozent ihres Umsatzes oder fünf bis sieben Prozent ihrer Ausgaben an die Plattenindustrie zu zahlen. Für Radios mit jährlichen Einnahmen von weniger als 50.000 US-Dollar sollte ein Mindestbeitrag von 2000 US-Dollar gelten.

Der Verband der US-Musikindustrie (RIAA) hatte bereits kurz nach der Ablehnung im Senat erklärt, man wolle die zwischen Lizenzinhabern und Webcastern getroffene Vereinbarung trotzdem freiwillig einhalten. Dies bekommt durch den neuen Kongress-Beschluss nun auch einen rechtlich einwandfreien Rahmen.

Große Webcaster mit hohen Einnahmen, sei es aus Werbung oder durch kostenpflichtige Angebote, sind von dem Beschluss nicht betroffen -- sie sollten auch nach den bisherigen Vereinbarungen die volle, vom US-Gesetzgeber vorgesehen Rate an Lizenzgebühren zahlen. Für kleine kommerzielle Webcaster soll es eine Eingung mit den Lizenzinhabern bis zum 15. Dezember geben; da die RIAA bereits die vorherige Übereinkunft in Kraft setzen wollte, dürfte sich wohl daran nicht mehr viel ändern. Für nichtkommerzielle Internetradios, etwa von Universitäten oder religiösen Vereingungen, legt das nun verabschiedete Gesetz fest, dass weitere Verhandlungen über Lizenzgebühren in den näcshten sechs Monaten geführt werden sollen. (jk)