Die Kommerzialisierung des Wissens

Die Verwertungsindustrie strebt nach dem Kunden ohne Rechte und schirmt sich gleichzeitig gegen die Ansprüche der eigentlichen Urheber ab.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Regeln für den Umgang mit "Geistigem Eigentum" werden zurzeit neu definiert. Die geplante Verschärfung des Urheberrechts und die Ausdehnung des Patentwesens auf Software würden zu einem massiven Verlust an frei zugänglichem und nutzbarem Wissen führen, warnt c't in der aktuellen Ausgabe 24/2002.

Es geht hier schlicht um die Interessen der Verwerter. Das neue Rechtssystem soll Medien- und Software-Unternehmen Monopolrenditen sichern und ihre Geschäftsmodelle sowohl vor den unerwünschten Folgen neuer Technologien als auch den Ansprüchen der eigentlichen Urheber abschirmen. Dabei ist besonders die so genannte Public Domain, das frei verfügbare Wissen, gefährdet, auf dessen Nährboden die Urheberschaft erst gedeihen kann. Software-Patente und andere Schutzansprüche sollen durchgesetzt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen oder etwa Open-Source-Programmierer würde es damit praktisch unmöglich gemacht, weiterhin Software zu entwickeln.

Zugleich arbeitet die Verwertungsindustrie mit ihrer ganzen Lobby-Macht daran, dem Käufer von urheberrechtlich geschützten Produkten bisher selbstverständliche Rechte zu nehmen. Der Gesetzgeber und die Technik sollen es richten: In den USA zum Teil bereits verwirklicht, sind auch in Europa entsprechende Gesetzesänderungen auf dem Weg; im Bundestag haben die Beratungen zur Novellierung des Urheberrechtes begonnen. Die Industrie verlangt ein radikales Verbot der Umgehung von Kopierschutz- und Verschlüsselungstechniken, und diente dies auch nur Forschungszwecken.

Die neuen Gesetze würden den Weg ebnen für technische Systeme zum so genannten Digital Rights Management, der zweiten Komponente in der Doppelstrategie der Verwertungsindustrie -- mittels DRM soll der Zugriff auf das erworbene Produkt nach Belieben der Rechteverwerter eingeschränkt werden, etwa, um Musikstücke von Online-Anbietern nicht mehr auf CD brennen oder nur begrenzt abspielen zu können. Der Kunde erwirbt kein Produkt mehr, sondern lediglich begrenzte Nutzungsrechte. Die Industrie verschafft sich die Möglichkeit, ein und dieselbe immaterielle Ware immer wieder zu verkaufen. Auch vor dem Bildungswesen werde die Kommerzialisierung des Wissens nicht Halt machen, schreibt c't.

Die Verwertungsindustrie, hat ihre Lobby-Arbeit Erfolg, sitzt wie die Spinne im Netz, die auf der einen Seite dem Nutzer keine Rechte am Produkt mehr einräumt und auf der anderen Seite Schutz gegenüber den Ansprüchen der Urheber erhält, heißt es im Fazit des ausführlichen Reports, den c't unter dem Titel "Wissen ist Geld" -- Urheberschutz, Geistiges Eigentum und die Rechteverwerter in Ausgabe 24/2002 (ab Montag, dem 18. November im Handel) veröffentlicht. (jk)