Android: Googles Kampf gegen Anrufaufzeichnungen

Seit Jahren geht Google gegen Anrufaufzeichner vor. Wenn bald das wohl letzte Schlupfloch gestopft wird, bleibt nur noch der Sideload als Alternative.

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(Bild: ronstik/Shutterstock.com)

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Google schließt das wohl letzte Schlupfloch, das unter Android Anrufaufzeichnungen ermöglichte. Wer Telefongespräche auf seinem Android-Handy mitschneiden möchte, braucht Apps von unabhängigen Herstellern – in der offiziellen Telefon-App von Google fehlt die Funktion der Anrufaufzeichnung.

Ab dem 11. Mai geht Google nun gegen solche Anwendungen vor. Zum Stichtag gilt eine neue Programmrichtlinie für Entwickler, die das Ausnutzen der Accessibility API für die Aufzeichnung von Telefongesprächen explizit ausschließt. "Die Accessibility API ist nicht für die Aufzeichnung von Ferngesprächen vorgesehen. Entsprechende Anfragen können nicht gestellt werden", heißt es in den neuen Richtlinien. Apps, die über die Accessibility API Anrufe mitschneiden, verstoßen also gegen die Regeln des Play Store und dürfen dort nicht mehr vertrieben werden.

Der Umweg über die Accessibility API ist der wohl letzte verbleibende Workaround, den Android-Entwickler für das Aufzeichnen von Telefongesprächen nutzen können. Andere Wege hat Google bereits in den vergangenen Jahren abgeschaltet: Mit Android 6 wurden Systemfunktionen wie VOICE_CALL gestrichen, was die meisten Mitschneide-Apps unmittelbar aushebelte. Weitere Workarounds für Telefonmitschnitte machte Google mit Android 9 wirkungslos, als es Apps den Zugriff auf das Anrufprotokoll untersagte. Mit Android 10 wurden Anrufaufzeichnungen über das Mikrofon komplett deaktiviert.

Blieb also noch der Accessibility Service: Der Dienst soll Usern mit Behinderungen die Nutzung ihres Android-Geräts erleichtern. Er ermöglicht es einer Anwendung, mit anderen Apps zu interagieren. Eine Accessibility-App läuft im Hintergrund und reagiert auf ein Ereignis in einer anderen App, indem sie etwa Bildschirminhalte überblendet oder automatisch Textfelder ausfüllt. Einige Entwickler nutzten diese Funktion aber auch, um Anrufe mitzuschneiden.

Schon 2017 machte Google deutlich, dass die Accessibility API nicht zweckentfremdet werden darf: Laut Google dürfen nur Anwendungen die API nutzen, die nachweislich Menschen mit Behinderung helfen – alle anderen Apps mit Accessibility Services sollen aus dem Play Store entfernt werden, schrieb Google damals in einer Mail an Entwicklerinnen und Entwickler. Offenbar wurde dieses Vorhaben bislang aber nicht streng umgesetzt.

Dass Anwendungen von Drittanbietern keine Anrufe mehr aufzeichnen können, trifft manche Länder härter als andere. In vielen Regionen haben nämlich die offizielle Google-Telefonanwendung und die Pendants der verschiedenen Hersteller eine solche Funktion direkt eingebaut. Deutschland gehört nicht dazu: In der Telefon-App von Google fehlt die Möglichkeit, Telefonate mitzuschneiden.

Das dürfte an der rechtlichen Lage in Deutschland liegen. Nach Paragraph 201 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs ist das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen untersagt. Um einen Anruf aufzuzeichnen, braucht es die explizite Zustimmung des Gesprächspartners. Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Wer unbedingt Anrufe mitschneiden möchte und die Zustimmung seines Gesprächspartners eingeholt hat, wird auch in Zukunft Lösungen finden. Im Netz wird etwa empfohlen, die Handylautsprecher zu aktivieren und diesen Ton aufzuzeichnen. Eine möglicherweise einfacherer Weg: Anrufaufzeichner, die die Accessibility API nutzen, sollen nun zwar aus dem Play Store fliegen – können voraussichtlich aber in alternativen App Stores weiterhin heruntergeladen werden.

(dahe)