Hessische Spielbanken dürfen Kugel im Internet rollen lassen

Bewohner und Besucher des Landes Hessen können künftig auch über das Internet die dortigen Spielbanken aufsuchen.

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Die hessischen Spielbanken können künftig auch im Internet die Kugel rollen lassen. Eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete der Wiesbadener Landtag am Donnerstag gegen die Stimmen der Opposition. Das Hessische Spielbankgesetz wird um den Passus "Die Spielbankerlaubnis kann Spielangebote der Spielbank im Internet zulassen" ergänzt. Auch für Problemfälle soll gesorgt werden: "Einzelheiten über die Spielangebote im Internet (insbesondere zulässige Spiele, Voraussetzungen für die Teilnahme, Ausschluss von Spielsüchtigen) werden in der Spielbankerlaubnis geregelt."

Damit folgt Hessen dem Beispiel des Hamburger Senats. Dieser genehmigte gegen den Widerstand der Opposition der Spielbank Hamburg, ein Online-Roulette zu veranstalten. Es startete Ende Oktober. Teilnahmeberechtigt sind dort nur Spielernaturen mit Wohnsitz in Hamburg. Ähnlich soll es in Hessen gehandhabt werden: Teilnehmen können nur Bewohner des Bundeslandes oder jene, die sich dort aufhalten oder in einem Staat, der seinen Bürgern die Teilnahme am ausländischen Glücksspiel nicht verbietet. Bewohner anderer Bundesländer müssen abgewiesen werden, denn ihre Teilnahme ist nach § 285 StGB verboten, heißt es in der Begründung zur Gesetzesänderung. (anw)