US-Börsenaufsicht verhängt Geldstrafe gegen Siebel
Der Softwarehersteller muss eine Viertelmillion US-Dollar Strafe zahlen, weil er Informationen mit Auswirkung auf seinen Aktienkurs nicht ordnungsgemäß veröffentlicht hat.
Der Softwarehersteller Siebel muss eine Viertelmillion US-Dollar Strafe zahlen, weil er Informationen mit Auswirkung auf seinen Aktienkurs nicht ordnungsgemäß veröffentlicht hat. Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission befand Firmenchef Tom Siebel für schuldig, Ende 2001 auf einer Analystenkonferenz eine positive Prognose für sein Unternehmen geäußert zu haben, die sich danach in einem fast 20-prozentigen Anstieg des Börsenkurses niederschlug. Schade nur, dass die damit verbundenen Gewinnmöglichkeiten nicht jedermann offen standen, finden die Börsenwächter und machen einen Verstoß gegen den einschlägigen Paragraph 13 des US-Börsenhandelsgesetzes geltend.
Die SEC veranlasste gestern beim US-Bezirksgericht im District of Columbia eine Unterlassungsklage gegen das Softwarehaus, der zufolge Siebel auf die bevorzugte Unterrichtung "bestimmter Personen" mit nicht-öffentlichen Informationen verzichten soll. Das Unternehmen äußerte sich nicht zu den Anschuldigungen, war aber mit dem auferlegten Bußgeld sofort einverstanden. Eine korrekte Vorgehensweise hätte erfordert, dass Siebels Äußerungen live etwa im Internet-TV oder aber wenigstens als Ad-hoc-Mitteilung über andere Nachrichtenkanäle veröffentlicht worden wären.
Ähnliche Vorwürfe wie gegen Siebel treffen übrigens noch weitere Unternehmen, wurden aber bei der SEC nicht bis zum Erheben einer Geldbuße voran getrieben. (hps)