EU-Studie: 97 Prozent der populärsten Webseiten nutzen "Dark Patterns"

Forscher schlagen in einer Analyse für die EU-Kommission Alarm: Designtricks und andere unlautere Geschäftspraktiken nehmen im Netz überhand.

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(Bild: Shyntartanya/Shutterstock.com)

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Im digitalen Umfeld gibt es immer mehr effiziente "künstliche" Werbemaßnahmen, die die Aufmerksamkeit der Verbraucher erregen und sie zu Geschäftsentscheidungen bewegen, die ihren Interessen zuwiderlaufen können. Zu diesem Schluss kommen Forscher in einer Studie zu Psycho-Designtricks wie "Dark Patterns" und manipulativer Personalisierung im Auftrag der EU-Kommission.

Unlautere Geschäftspraktiken wie Dark Patterns "können das Vertrauen der Verbraucher in digitale Märkte gefährden und Schwachstellen der Konsumenten ausnutzen", heißt es in der jetzt veröffentlichten Analyse. Diese Vorgehensweisen erforderten eine gründliche weitere Untersuchung der Marktsituation. Die Kommission sollte zudem ausloten, "ob der bestehende EU-Verbraucherschutzrahmen diesen Herausforderungen weiterhin gerecht wird".

Eine zentrale Herausforderung besteht laut den Wissenschaftlern darin, "dass sich solche Praktiken häufig in einem unscharfen Bereich zwischen legitimen Überzeugungsversuchen und illegalen Manipulationstechniken bewegen". Die für diese Studie durchgeführten Prüfungen zeigten, dass Dark Patterns "weit verbreitet sind und zunehmend von Händlern aller Größenordnungen genutzt werden, nicht nur von großen Plattformen" wie Amazon, Booking.com und Instagram.

Nach den Ergebnissen der von den Experten durchgeführten Testkäufe setzen 97 Prozent der in der EU beliebtesten Webseiten und Apps, mindestens einen einschlägigen Designtrick ein. Am häufigsten stieß das Team auf versteckte Informationen oder falsche Hierarchien, eine bereits getroffene Vorauswahl, Nörgeleien, schwierige Stornierungen und Zwangsregistrierungen.

Das Vorherrschen "dunkler" Psycho-Tricks von Entwicklern variiert der Studie zufolge zwischen den verschiedenen Arten von Plattformen und Programmen. So seien etwa Countdown-Timer und Verweise auf zeitliche Begrenzungen auf E-Commerce-Seiten weit verbreitet. Gesundheits- und Fitness-Apps agierten öfter als "Nervensägen". Im Allgemeinen seien die Raten der ausfindig gemachten Manipulationen für mobile Anwendungen und Webseiten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und bei Händlern in der EU sowie in Drittstaaten ähnlich hoch.

Durch Dark Patterns werden in der Regel bestimmte menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster missbraucht und etwa Emotionen angesprochen, um Nutzer dazu zu verleiten, etwas im Internet zu kaufen oder einen bestimmten Link anzuklicken. Eine Erkenntnis der Forscher ist, dass solche Modelle üblicherweise kombiniert werden. Durch die eigene Analyse von Webseiten und Apps, die Literaturrecherche und Experteninterviews sei "die besonders problematische Natur von Personalisierungspraktiken" hervorgetreten, "die auf die Anfälligkeit der Verbraucher abzielen".

Die Fähigkeit des Durchschnittsverbrauchers, den Griff in die Trickkiste zu erkennen, "ist eher begrenzt", führen die Autoren aus. Noch bedenklicher sei, dass die Konsumenten "das Vorhandensein unlauterer Praktiken als Teil ihrer normalen digitalen Erfahrung zu akzeptieren scheinen und sich an sie gewöhnt haben". Dabei könnten sie "zu finanziellem Schaden, dem Verlust von Autonomie und Privatsphäre, kognitiven Belastungen und psychischen Schäden führen". Dark Patterns ließen Bedenken rund um das Gemeinwohl "aufgrund der nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Preistransparenz und das Vertrauen in den Markt" aufkommen.

Für die Studie haben die Macher zwei Verhaltensexperimente durchgeführt. Zunächst untersuchten sie in einem Laborversuch mit 120 Teilnehmern die neurophysiologischen und psychologischen Reaktionen auf unlautere Praktiken in Italien, Deutschland und Spanien. Die Ergebnisse zeigten, dass die "erzwungene Handlung in Kombination mit Personalisierung" nicht nur das Ausmaß beeinträchtigte, in dem die Probanden eine alltägliche Online-Aufgabe erfolgreich erledigen konnten. Ferner habe sich auch ihre Herzfrequenz beim Umgang mit der Pop-up-Funktion erhöht, was möglicherweise mit verstärkter Angst und Wachsamkeit zusammenhänge. Frustration sei eine der Folgen gewesen.

Eine reine "Bestätigungsfunktion" ließ die Teilnehmer dagegen weitgehend kalt. Im Falle einer Kopplung von Vorauswahl und Fangfrage hat sich die für die Aufgabe aufgewendete Zeit erhöht. Viele Teilnehmer verstanden hier die vermittelten Informationen zudem gar nicht.

Zweitens wurden in einem Online-Experiment mit 7430 Teilnehmern aus Bulgarien, Deutschland, Italien, Polen, Schweden und Spanien die Auswirkungen unlauterer Praktiken auf die Entscheidungsfindung der Verbraucher untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass "versteckte Informationen", "Spielen mit Emotionen" und eine Kombination dieser Kategorie mit Personalisierung die Transaktionsentscheidungen der Verbraucher beeinflussten und zu einer Abweichung von ihren Präferenzen führten.

Die Hälfte der Probanden versetzte Zeitdruck "in einen Zustand situativer Verwundbarkeit", ist der Analyse zu entnehmen. Die anderen hätten ihre Entscheidungen daraufhin dagegen bewusst verzögert. Vor allem ältere Teilnehmer und Personen mit niedrigerem Bildungsniveau neigten im Kontakt mit Dark Patterns zu inkonsistentem Verhalten.

Die Verfasser sehen so die EU-Gesetzgebungsgremien gefordert. Obwohl der bestehende Rechtsrahmen inklusive der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken bereits recht weit gefasst sei, dürften einige gesetzliche Anpassungen nötig sein, um besser auf die beschriebenen Designtricks zu reagieren. Mehr Transparenz und Selbstverpflichtungen von Entwicklern und Diensteanbietern seien zwar wichtig, reichten aber nicht aus: Die schädlichsten Muster müssten verboten werden.

Die Kommission hat sich mit ihrer 2020 vorgestellten Verbraucheragenda vorgenommen, stärker gegen Dark Patterns vorzugehen. Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten drängten im Rahmen der Verhandlungen über den Digital Services Act (DSA) auf eine einschlägige Klausel. Plattformbetreiber sollten demnach die Struktur oder Funktionsweise ihrer Online-Schnittstelle oder eines Teils davon nicht dazu verwenden dürfen, um eine freie Entscheidung oder Wahl der Nutzer zu verhindern. Im zuletzt gefundenen Kompromiss blieb davon aber wenig übrig. Die Kommission setzt nun etwa auf den geplanten Data Act.

(tiw)