Sechs Jahre Haft für Verbreitung von Kinderpornos im Internet [Update]
Das Landgericht Münster hat einen 41-Jährigen wegen der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verurteilt.
Zu sechs Jahren Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik hat das Landgericht Münster am Mittwoch einen 41-Jährigen wegen der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verurteilt. Die 1. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im großen Stil Videos und Fotos über das weltweite Netz geschickt hat, die brutale Misshandlungen an Kindern zeigen. Er soll einer der Köpfe eines internationalen Händlerringes gewesen sein. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Gericht folgte damit nahezu dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre und drei Monate Haft und Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt gefordert hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen der größten Prozesse gegen den internationalen Handel mit Kinderpornografie im Internet, die bisher geführt worden sind. Der Mann, der sich im Internet "Principal" nannte, hat nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) einen eigenen Internet-Channel gegründet, zu dem nur Eingeweihte Zutritt hatten. Der Kinderporno-Ring hatte laut BKA weltweit 31 Mitglieder. Ein Amerikaner wurde bereits von einem US-Gericht zu 130 Jahren Gefängnis verurteilt. Drei weitere Mitglieder, darunter ein Deutscher aus Hamburg, entzogen sich durch Selbstmord der Strafverfolgung.
Der in Münster Verurteilte hatte die Taten zu Beginn des Prozesses weitgehend gestanden. Ein Sachverständiger attestierte dem Mann eine pädophile Neigung. Ohne Behandlung seien weitere Straftaten des einschlägig vorbestraften Mannes zu erwarten, urteilte das Gericht laut dpa. Er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. In die verhängte Gesamtstrafe ging eine frühere Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs eines neunjährigen Mädchens ein. (jk)