ElcomSoft-Prozess: Unwirksames Einbrecherwerkzeug

Im Prozess gegen ElcomSoft, die mit ihrem "Advanced eBook Processor" gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen haben soll, mussten die Kläger eine schwere Schlappe hinnehmen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Im Prozess gegen die russische Software-Firma ElcomSoft, die mit ihrem Programm Advanced eBook Processor gegen das US-Copyrightgesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen haben soll, mussten die Kläger eine schwere Schlappe hinnehmen. Nach einem Bericht des US-Newsdienstes CNet musste der als Zeuge geladene Adobe-Manager Thomas Diaz zugeben, dass die umstrittene Software nach Recherchen seiner Firma offenbar nicht dazu verwendet worden ist, um illegale Kopien von E-Books im Internet zu verbreiten. Zwei von Adobe beauftragte Firmen hätten zwar nach solchen Dateien gesucht, aber keine entsprechenden Hinweise gefunden.

Im Internet hat sich rund um die so genannten EBookz zwar eine rege Szene gebildet, die meisten der dort zirkulierenden Dateien dürften allerdings das Werk engagierter Hobby-Scanner sein. Die umstrittene Software, die zwar von Elcomsoft mittlerweile nicht mehr angeboten, aber von verschiedenen Seiten im Internet gespiegelt wird, kann den Kopierschutz von Adobes E-Books entfernen. Das Aushebeln von Kopierschutzmaßnahmen ist nach dem im DMCA verankerten US-amerikanische Urheberrecht strafbar. Elcomsoft, die eine ganze Reihe von Software-Tools zum Knacken von Passwörtern oder anderen Zugangsbeschränkungen im Angebot haben, hatte allerdings stets argumentiert, die legale Verwendung der Software liege ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

Der Prozess ist der erste große Fall, in dem wegen Verstoßes gegen den DMCA verhandelt wird. Zudem hatte die Verhaftung des russischen ElcomSoft-Programmierers Dmitry Sklyarov im vergangen Jahr Proteste von Bürgerrechtlern ausgelöst. Adobe, die in diesen Tagen ihr 20-jähriges Firmenjubiläum feiern, war im Zusammenhang mit dem Verfahren ebenfalls heftig in die Kritik geraten. (wst)