Energiekrise: Bundesregierung ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus

Die Regierung ruft die Alarmstufe aus. Eine Preisanpassung, also dass Gasversorger Mehrkosten direkt an die Kundschaft weitergeben, sieht sie noch nicht vor.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erläutert den Notfallplan Gas.

(Bild: BMWK)

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Die Bundesregierung hat die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Auf dieser Stufe sollen die Marktakteure noch selbst die Lage entspannen, beispielsweise indem sie Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite nutzen, auf Gasspeicher rückgreifen, Lastflüsse optimieren oder externe Regelenergie anfordert.

Die Versorgungssicherheit sei weiter gewährleistet, erläutert Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Es gebe derzeit keine Versorgungsengpässe. "Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein." Der Staat selbst greift noch nicht ein. Vielmehr sollen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber am Markt dafür sorgen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.

Von dem sogenannten Preisanpassungsmechanismus macht die Bundesregierung vorerst noch nicht Gebrauch, erklärte Habeck. Mit dieser könnten Versorger Mehrkosten direkt an ihre Kunden weitergeben. "Dieser Mechanismus kann in bestimmten Situationen notwendig sein, um einen Kollaps der Energieversorgung zu verhindern. Aber er hat auch Schattenseiten, daher arbeiten wir auch an alternativen Konzepten. Es gilt, den Markt trotz hoher zusätzlicher Kosten am Laufen zu halten", sagte Habeck.

Der Notfallplan Gas, der auf der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 basiert, sieht drei Eskalationsstufen vor. In der ersten, der "Frühwarnstufe", tritt beim Bundeswirtschaftsministerium ein Krisenstab aus Behörden und den Energieversorgern zusammen. Das Team analysiert und bewertet die Versorgungslage, ob weitere Vorkehrungen nötig sind, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Gasversorger und Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage einzuschätzen.

Wenn sich dennoch die Versorgungslage dauerhaft verschlechtert, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. Wenn also "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vorliegt, greift der Staat in den Markt ein. Abgestimmt mit den Netzbetreibern bestimmt dann die Bundesnetzagentur die Gasverteilung. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, sie sollen möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

In Deutschland wurde bisher noch keine Frühwarnstufe nach dem Notfallplan ausgerufen. Italien und Lettland taten dies am 26. Februar 2022 und am 9. März. Für den Fall, dass Russland die Erdgaslieferungen an Deutschland einstellt, sei Deutschland für die kommenden Wochen und den Sommer versorgt. Für den kommenden Winter müsse allerdings jetzt schon gespart werden, erklärt die Bundesregierung.

Update

Ursprünglich war hier irrtümlich von der "Frühwarnstufe" statt der "Alarmstufe" die Rede, das ist nun korrigiert.

(anw)