Elektroschrott: Supermärkte müssen ausgediente Geräte nun annehmen

Auch Supermärkte und Discounter ab einer bestimmten Größe müssen nun Altgeräte zurücknehmen – falls die Geräte nicht eine bestimmte Größe übersteigen.

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Dieser ausgediente Toaster wurde in einer Lidl-Filiale umstandlos zurückgenommen.

(Bild: heise online / kbe)

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Große Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemärkte müssen nun alte Elektrogeräte unentgeltlich zurücknehmen. Seit dem heutigen 1. Juli gilt die im vorigen Jahr beschlossene Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, durch das Rückgabestellen für Elektroschrott ausgeweitet werden. Demnach müssen die Händler die zurückgegebenen Geräte einer Wiederverwendung, weiteren Verwertung beziehungsweise Recycling zuführen.

Wenn Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter elektronische Apparate verkaufen, müssen sie diese auch zurückzunehmen, besagt das im April vorigen Jahres beschlossene Gesetz. Für Geschäfte, die auf Elektro- und Elektronikgeräte spezialisiert sind, gilt eine Mindestfläche von 400 Quadratmetern.

"Der Einzelhandel ist gewappnet und mit seinen Vorbereitungen auf der Zielgeraden", sagte die für das Thema Nachhaltigkeit zuständige Geschäftsführerin des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Antje Gerstein dem Bayerischen Rundfunk. Aldi, Lidl, Edeka und Rewe hatten unkomplizierte Rücknahmen in allen Märkten versprochen. In der Tat verlief eine Testrückgabe von heise online reibungslos: Der Discounter Lidl nahm einen defekten Toaster anstandslos zurück.

Wenn das gekaufte Gerät eine Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter hat, soll das Rückgaberecht nicht davon abhängen, ob die Kunden ein neues Gerät kaufen. Wenn Kunden ein größeres Gerät zurückgeben wollen, müssen sie ein neues kaufen. Auch Online-Händler müssen künftig Elektroaltgeräte prinzipiell kostenlos unkompliziert zurücknehmen und recyceln. Marktplätze im Netz sollen prüfen, ob die bei ihnen vertretenen Anbieter sich am Recycling-System beteiligen. Für sie gelten längere Übergangsfristen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte auch kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen und – unter bestimmten Bedingungen – auch bei großen Vertreibern abgeben, erklärt das Verbraucherschutzministerium. Die Hersteller müssen die Geräte bei den kommunalen Sammelstellen abholen und zur Wiederverwendung vorbereiten oder entsorgen lassen.

Das ursprüngliche "Elektro- und Elektroaltgerätegesetz" (ElektroG) galt seit 2015. Es verpflichtete den Handel dazu, Altgeräte zurückzunehmen und fachgerecht recyceln oder entsorgen zu lassen. Die Bundesregierung setzte damit eine EU-Richtlinie von 2012 um, die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für mehr Recycling von Altgeräten zu sorgen. 2014 wurde ein Drittel des pro Bundesbürger anfallenden Elektroschrotts eingesammelt.

(anw)