Energiekrise: Bundesregierung spannt Schutzschirm über Energieunternehmen

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Damit will sie sich für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten wappnen.

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(Bild: EnBW)

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Die Bundesregierung hat eine Anpassung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) auf den Weg gebracht, die auch schnell den Bundestag passieren soll. Angesichts der sich durch den Ukraine-Krieg möglicherweise zuspitzenden Lage auf dem Energiemarkt sollen Instrumente bereitstehen, um in den kommenden Monaten handlungsfähig zu bleiben, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium. Es gehe auch darum, gefährdete Energieunternehmen zu stabilisieren.

Wenn weniger Erdgas importiert wird, sei damit zu rechnen, dass es am Markt deutlich teurer wird, erklärt das Ministerium. Wenn die Energieunternehmen die Preise nicht bezahlen und somit ihre Verträge nicht erfüllen können, drohten finanzielle Schieflagen bis hin zu Insolvenzen – wie zum Beispiel im Fall des Versorgers Uniper, der bereits nach Staatshilfen gerufen hat.

Mit der Gesetzänderung wird das Preisanpassungsrecht nach Paragraf 24 präzisiert. Außerdem soll mit dem saldierten Preisanpassungsrecht des Paragrafen 26 ein neues alternatives Instrument eingeführt werden. Damit sollen Mehrkosten, die nach verminderten Gasimporten durch Ersatzbeschaffung entstehen, gleichmäßig auf alle Gaskunden verteilt werden können.

Ohne Energieunternehmen drohten ernste Störungen im gesamten Markt entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher. Um das zu vermeiden, könnten außerordentliche gesetzliche Preisanpassungsrechte zeitlich befristet und unter engen Voraussetzungen erforderlich und dann aktiviert werden.

Zudem sollen Staatsbeteiligungen und Finanzspritzen an und für Energieunternehmen ähnlich wie während der Corona-Pandemie möglich werden. In den Worten des Ministeriums werden "in Paragraph 29 EnSiG zeitlich befristet gesellschaftsrechtliche Anpassungen eingeführt, die es der Bundesregierung ermöglichen und erleichtern, Unternehmen der Kritischen Infrastruktur im Energiesektor zu stabilisieren". Auch Stabilisierungen könnten notwendig sein, um Marktprozesse aufrechtzuerhalten und auch hier Kaskadeneffekte zu vermeiden. Diese könnten helfen, dass Preisanpassungsmechanismen nicht angewendet werden müssen.

Für die Preisanpassungsrechte in Paragraph 24, der mit dem novellierten EnSiG am 22. Mai 2022 in Kraft trat, soll nun klarer hervorgehoben werden, dass es sich nicht um einen Automatismus handelt. Vielmehr muss die Bundesnetzagentur feststellen, dass die Gasimportmengen erheblich reduziert sind. Das kann die Agentur also zu einem späteren Zeitpunkt feststellen und veranlassen, dass höhere Preise an Verbraucher weitergegeben werden, auch wenn jeweils die Alarm- oder Notfallstufe ausgerufen wurde. Zurzeit gilt die Alarmstufe des dreistufigen Notfallplans Gas.

Mit einer neuen Verordnungsermächtigung sollen Maßnahmen getroffen werden können, auch bevor der Krisenfall eintritt, also bereits, wenn die Frühwarnstufe Gas ausgerufen wurde. Möglich sind Maßnahmen zur Energieeinsparung, bei schienengebundenen Transporten von Energieträgern beziehungsweise Großtransformatoren und Erleichterungen im Umweltrecht, insbesondere am Immissionsschutzrecht für Anlagenbetreiber.

Hierzu heißt es im Gesetzentwurf (PDF): "Der Gebäudebereich ist zu Recht geschützt und soll bei einer Gasmangellage vorrangig beliefert werden." Deutschland beziehe aber heute noch 35 Prozent des verbrauchten Gases aus Russland, das entspreche dem Gasverbrauch der kompletten Industrie. Deshalb müsse der Bereich Gebäudewärme im Ernstfall einen relevanten Beitrag zu Einsparungen leisten. Das können freiwillige Maßnahmen sein, aber auch eine vorgeschriebene Begrenzung der Raumtemperatur in Bürogebäuden.

"Die Lage am Gasmarkt ist angespannt und wir können eine Verschlechterung der Situation leider nicht ausschließen", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt." Deshalb würden mit der Novelle des EnSiG und des Energiewirtschaftsgesetzes die Instrumente noch mal nachgeschärft. "Es geht darum, alles zu tun, um auch im kommenden Winter die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten und die Energiemärkte so lange es geht am Laufen zu halten, trotz hoher Preise und wachsender Risiken."

(anw)