Grünes Label für Atomkraft und Erdgas: Österreich will gegen Taxonomie klagen

Österreich hat sich lange darauf vorbereitet, gegen eine Taxonomie zu klagen, die Atomkraft und Erdgas als klimafreundlich einstuft. Nun ist es bald so weit.

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Sprengung der Kühltürme des ehemaligen AKW Philippsburg.

(Bild: EnBW)

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Nachdem das Europäische Parlament an diesem Mittwoch keinen Einwand gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Taxonomie-Verordnung eingelegt hat, will Österreich seine Ankündigung umsetzen und dagegen juristisch vorgehen. Das Land plant zusammen mit Luxemburg eine Nichtigkeitsklage nach Artikel 263 nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.

Die österreichische Klimaministerin Leonore Gewessler betonte auf Twitter, gerade vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine dürfe es kein "Greenwashing-Programm" für Investitionen in Atomkraft und Erdgas geben. Die Taxonomie-Verordnung und die heutige Entscheidung werde den europäischen Bemühungen für eine gute und klimafreundliche Zukunft nicht gerecht.

Die von der EU-Kommission geplante Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifikationssystem, das Investoren darüber informieren soll, welche Investitionen als klimafreundlich gelten. Ende des vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission auf Drängen von EU-Mitgliedsstaaten Erdgas und Atomkraft mit in die Klassifikation aufgenommen. Das EU-Parlament hatte nun dagegen keine Einwände, es wird erwartet, dass auch die EU-Mitgliedsländer dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen werden.

Hierauf habe sich die österreichische Regierung in den vergangenen Monaten bereits vorbereitet, schreibt Gewessler. Sie wolle nun weitere Verbündete gegen die geplante Verordnung gewinnen, weil es weitere gewichtige Stimmen aus anderen EU-Staaten brauche.

Die deutsche Bundesregierung hält eine Klage nicht für geeignet, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit mitteilte: "Ungeachtet des Abstimmungsergebnisses bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position und betrachtet Kernenergie als nicht nachhaltig." Sie habe diese Position auch nachdrücklich gegenüber der EU-Kommission und den anderen Mitgliedsstaaten vertreten. Dennoch sei die Taxonomie ein wichtiges Instrument für die Klimaschutzziele. "Erdgas ist für uns eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur CO₂-Neutralität."

In Artikel 263 des AEUV ist festgehalten, dass der Gerichtshof der Europäischen Union über die Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung und der Handlungen des Rates, der Kommission und der Europäischen Zentralbank wacht. Klagen einreichen können Mitgliedsstaaten, beispielsweise wenn Verträge oder wesentliche Formvorschriften verletzt worden sein könnten. Wie Österreich vor dem Gericht genau argumentieren will, wurde noch nicht bekannt. Die Regierung hat bereits Rechtsgutachten anfertigen lassen, aus denen unter anderem hervorgeht, dass die EU-Kommission nicht alle erforderlichen Fachkenntnisse eingeholt habe.

Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss hatte moniert, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Taxonomie-Verordnung direkt an die EU-Mitgliedsstaaten geleitet hatte, ohne das Parlament vorher einzubeziehen. Auch hatten die Ausschüsse vorgebracht, die Taxonomie verletze in der nun vom Plenum des Parlaments genehmigten Fassung ihre eigenen Vorschriften.

(anw)