Bundesregierung will Internet-Apotheken

Die Bundesregierung hat erneut ihre Absicht bekräftigt, das in Deutschland bestehende Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel abschaffen zu wollen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die Bundesregierung hat erneut ihre Absicht bekräftigt, das in Deutschland bestehende Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel abschaffen zu wollen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof im Streit um die niederländische Internetapotheke DocMorris (Rechtssache C-322/01) erklärte die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, die Bundesregierung wolle einen "geregelten, kontrollierten und überwachten elektronischen Handel einschließlich Versandhandel" mit Arzneimitteln ermöglichen. Es werde ihr nicht gelingen, Deutschland vor "modernen Technologien und neuen Absatzwegen abzuschotten."

Den Internet-Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln sollen allerdings nur Apotheken betreiben dürfen. Oberste Priorität hätten dabei "die Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und der faire Wettbewerb". Nur solche Apotheken sollen die Erlaubnis zum elektronischen Versandhandel erhalten, die die dann vorgeschriebenen Anforderungen an die Apotheke selbst und an deren Personal, an die Web-Site und an die Logistik einschließlich Sendungsverfolgung und Aushändigung an den Adressaten erfüllen.

Das Landgericht Frankfurt hatte das Verfahren im August 2001 dem höchsten europäischen Gericht zur Klärung vorgelegt. Der Rechtsstreit um eine Klage des Deutschen Apotheker-Verbandes gegen die niederländische Internet-Apotheke DocMorris hatte das Landgericht bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt.

Der Europäische Gerichtshof soll Rechtfragen klären, die sich aus dem Konflikt zwischen innerstaatlichen Regelungen nach dem deutschen Arzneimittelgesetz sowie dem Heilmittelwerbegesetz und dem grundsätzlich garantierten gesamteuropräischen freien Warenverkehr ergeben. Nach innerdeutscher Rechtslage ist Versandhandel mit Medikamenten derzeit noch bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle verboten, ebenso auch die Werbung für derartige Vertriebsformen. Allerdings widerspricht ein solches nationales Verbot von grenzüberschreitenden gewerbsmäßigen Medikamentenhandel per Internet dem Artikel 28 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft. (wst)