Gericht billigt Verwendung von drogerie.de

Die Verwendung der Internet-Domain drogerie.de durch ein branchenfremdes Unternehmen ist grundsätzlich zulässig.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Die Verwendung der Internet-Domain drogerie.de durch ein branchenfremdes Unternehmen ist grundsätzlich zulässig. Nach einer Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichtes (OLG) werde dabei weder das Wettbewerbsrecht verletzt noch würden die Inhaber von Drogerien sittenwidrig ausgenutzt oder die Verbraucher getäuscht (Az.: 6 U 128/01).

Das Gericht hob mit seinem in der Zeitschrift OLG-Report veröffentlichten Urteil, das bereits am 12. September dieses Jahres erging, eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf. Damit wies er auch die Unterlassungsklage des Verbandes Deutscher Drogisten ab.

Der Verband hatte nach einem Bericht von dpa daran AnstoĂź genommen, dass ein Unternehmen, das nichts mit Drogerien zu tun habe und auch ĂĽber weitere Domain-Namen verfĂĽge, sich die Internet-Domain drogerie.de gesichert hatte. Der Verband war der Meinung, dass das Unternehmen sich diese Adresse unter anderem reserviert habe, um sie eventuell an Drogerieunternehmen meistbietend zu verkaufen. Dagegen hatte das Unternehmen argumentiert, es wolle einen Internet-FĂĽhrer aufbauen.

Anders als das Landgericht konnte das OLG keinen Rechtsverstoß feststellen. Wettbewerbsrechtlich wäre das Verhalten des Unternehmens nur von Bedeutung, wenn es mit der Verwendung des Domain-Namens das Ziel verfolgen würde, mögliche Konkurrenten im Internet zu verdrängen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Auch eine Schädigungsabsicht im Sinne eines sittenwidrigen Verkaufs der Internet-Adresse sei nicht feststellbar.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Gattungsbegriffe als Domain-Namen grundsätzlich zulässig sind. Allerdings könne bei einer möglichen Irreführung des Verbrauchers durch den generischen Domain-Namen auch anders geurteilt werden, hielten die Richter damals im Fall von mitwohnzentrale.de fest. Trotzdem gibt es diverse Urteile zu Gattungsbegriffen als Domain-Namen, die nicht immer eine einheitliche Linie erkennen lassen. (jk)