Barrierefrei wird Web-Standard

Das World Wide Web Consortium (W3C) hat seine Richtlinien für behindertengerechte Browser verabschiedet.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Das World Wide Web Consortium (W3C) hat seine Richtlinien für behindertengerechte Browser verabschiedet. Die User Agents Accessibility Guidelines 1.0 wenden sich zwar in ihrer Wortwahl ausdrücklich an die Entwickler von User Agents, also etwa Web-Browsern; doch die zwölf Regeln, die den Kern der Empfehlung ausmachen, beziehen sich gleichermaßen auf Zugangssoftware und auf den Inhalt, der damit dargestellt werden soll.

Beispiele sind die Forderung, dass sich Inhalt und Browser mit unterschiedlichen Ein- und Ausgabegeräten vertragen müssen, etwa zur Sprachausgabe oder zur Wiedergabe in Blindenschrift. Die W3C-Anforderung, konfigurierbare Navigationsmechanismen für Wiedergabeprogramme vorzusehen, wirkt sich für Web-Autoren sogar stärker aus als für Software-Entwickler. Serielle Navigation, etwa durch aufeinander folgende Menüauswahlen, verlangt nämlich anders aufbereitete Inhalte als die gemeinhin bequemere Direktnavigation, etwa durch Hyperlinks oder eingetippte Vorgaben. Hübscher Nebeneffekt: Die Richtlinien helfen auch Anwendern mit gerätebedingten Handicaps, etwa beim Browsen mit dem kleinen Display eines PDA.

Damit sich niemand aus der breiten angesprochenen Entwicklerschar in ungewohnten Begrifflichkeiten verliert, enthalten die Richtlinien zusätzlich ein Glossar, und eine gesonderte UAAG-FAQ beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema.

Die W3C-Arbeitsgruppe hinter dem jetzt erschienenen Standard hat sich die Arbeit nicht leicht gemacht: Die ersten Versionen datieren aus dem Jahr 1998, und bis zum letzten Vorschlag der Richtlinien vom 16. Dezember, der einen Tag später durch die offiziellen Empfehlungen ersetzt wurde, hat es über 60 dokumentierte Entwicklungsschritte gegeben. Als Konsequenz wurden die W3C-Experten mittlerweile vom Bundesinnenministerium überholt: Hiesige Admins können sich schon seit Juli mit der amtlichen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengesetz vertraut machen. Ein besserer Zugang zu dieser im besten Amtsdeutsch verfassten so genannten BITV findet sich hier. (hps)