Zahnärzte reichen Anträge digital ein: Künftig kann schneller gebohrt werden

Zahnarztpraxen können ihre Heil- und Kostenpläne digital bei den Krankenkassen einreichen. Ein Testlauf war erfolgreich, zum Jahreswechsel wird umgestellt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 20 Kommentare lesen
Behandlung beim Zahnarzt

(Bild: Dean Drobot / Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Zahnarztpraxen können ihre Behandlungspläne ab sofort digital bei den Krankenkassen einreichen. Eine sechsmonatige Testphase wurde Ende Juni erfolgreich abgeschlossen, teilten GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit. Zum Jahreswechsel soll das digitale Verfahren zur Pflicht werden und den bisherigen Papierweg vollständig ablösen. Davon profitieren auch Patientinnen und Patienten: Die Abläufe werden deutlich beschleunigt.

In der Pilotphase, die am 30. Juni 2022 endete, wurden 5000 Anträge digital gestellt und bearbeitet. Seit dem 1. Juli sind binnen eines Monats weitere knapp 50.000 hinzugekommen. Innerhalb des ersten Monats nutzten bereits 2791 Praxen das neue Verfahren. Laut den Verbänden können alle Krankenkassen die digitalen Anträge bearbeiten.

Die Digitalisierung des Verfahrens betrifft vor allem Heil- und Kostenpläne (HKP) bei Zahnersatz. Patienten wird künftig nicht mehr der herkömmliche und für Laien sehr komplexe Plan ausgehändigt. Stattdessen erhalten sie eine Ausfertigung mit allen relevanten Informationen in allgemeinverständlicher Form. Dieser umfasst auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung. Weitere Therapien, die digital beantragt und angezeigt werden, sind die kieferorthopädische Behandlung sowie die Behandlung von Kieferbruch und von Kiefergelenkserkrankungen. Ab dem Jahr 2023 kommt die Behandlung von Parodontalerkrankungen dazu. Dann sind keinerlei Anträge auf Papier mehr möglich.

Die digitalen Anträge werden über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ausgetauscht. Bei der Kasse wird der Antrag geprüft und die Antwort ebenfalls per KIM zurück an die Praxis gesandt. Dies könne künftig noch am selben Tag geschehen. Bislang dauert die Bewilligung eines Heil- und Kostenplans für Zahnersatz deutlich länger. Patientinnen und Patienten bekommen auch weiterhin schriftliche Informationen über Kosten und Details der geplanten Behandlung von ihrer Praxis ausgehändigt. Von der Kasse erhalten sie einen schriftlichen Bescheid über die Kostenübernahme. Patienteninformation und Bescheid sind wichtige Dokumente für eine eventuell bestehende Zusatzversicherung.

Kassenzahnärzte und Krankenversicherungen loben die gute Zusammenarbeit. Die erfolgreiche Umstellung stelle einen erheblichen Schub in der Digitalisierung des zahnärztlichen Bereichs dar. Davon könne auch die Telematikinfrastruktur enorm profitieren. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sorgte unter anderem wegen der Debatte über den Austausch von Konnektoren bislang eher für negative Schlagzeilen. Der Erfolg der Zahnärzte könne im Gesundheitswesen Schule machen, loben die Beteiligten.

(mki)