E-Patientenakte: Allianz erhält als erste private Krankenkasse Zulassung

Die Allianz bekommt als erste private Krankenversicherung von der "Nationalen Agentur für digitale Medizin" die Zulassung für die elektronische Patientenakte.

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(Bild: kentoh / Shutterstock.com)

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Die Allianz hat nach eigenen Angaben als erste private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland von der Gematik GmbH – der "Nationalen Agentur für digitale Medizin" – die Zulassung für die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Bisher ist die ePA für alle gesetzlich Versicherten im Zuge des Digitale-Versorgung-und Pflege-Modernisierungs-Gesetzes ab dem ersten Januar 2021 für die Sammlung und das sichere Teilen medizinischer Dokumente zwischen Ärzten, Patienten und weiteren verfügbar – etwa für Forschungszwecke oder um Behandlungsprozesse zu verbessern. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen geht davon aus, dass private Krankenversicherungen ihren Versicherten 2023 eine ePA anbieten können.

In den nächsten Monaten soll die ePA auch für Kunden der Allianz erhältlich sein, wie aus einer Pressemitteilung der Allianz hervorgeht. Für die ePA hat der Software-Hersteller RISE sowohl die Backend- als auch die Frontend-Systeme nach den Spezifikationen der Gematik bereitgestellt. Die Betriebskrankenkassen arbeiten für die ePA und ein Fast-Track-Verfahren zur kartenlosen Anmeldung bei der E-Rezept-App – mittels Single-Sign-On – neben Bitmarck ebenfalls mit RISE zusammen. Um Zugang zur ePA zu erhalten, ist bei einigen gesetzlichen Krankenkassen ein Video-Identverfahren notwendig. Wer den Zugang zur ePA will, kann diesen bei seiner Krankenkasse beantragen.

Ab 2023 sollen dann die digitalen Identitäten im Zuge der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur kommen, die unter anderem Ärzte, Krankenkassen und Apotheken miteinander vernetzt. In Zusammenhang mit kartenlosen Anmeldungen würden elektronische Gesundheitskarten (eGKs) sowie weitere elektronische Ausweise im Gesundheitswesen überflüssig – etwa der elektronische Heilberufsausweis oder eine Institutionskarte.

Bisher war neben einer PIN eine elektronische, NFC-fähige eGK, ein Smartphone mit Android 7 oder iOS 14 Voraussetzung für die E-Rezept-App. Derzeit gibt es allerdings bei manchen Krankenkassen aufgrund des Chipmangels Schwierigkeiten bei der Ausgabe selbiger.

(mack)