Telekommunikationsgesetz hat sich für den Chefregulierer bewährt

Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wird es keinen grundsätzlichen Systemwechsel geben, glaubt Matthias Kurth, Präsident der RegTP.

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Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Anpassung an die EU-Richtlinie wird es keinen grundsätzlichen Systemwechsel geben. Das sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, in einem Gespräch mit dpa. Dennoch wird es nach seiner Einschätzung in Teilen zu einer Verschärfung der bisherigen Regulierungspraxis kommen. "Die Eingriffsmöglichkeiten der Behörde werden sich erweitern, was den Bereich der Datendienste angeht", betonte Kurth.

Das bisherige Telekommunikationsgesetz sei noch entwickelt worden vor dem Hintergrund der Sprachtelefonie. Doch für Kurth ist heute "der Datenstrom der relevante Wachstumsmarkt der künftigen Jahre". In diesen Bereich, zu dem etwa der gesamte DSL-Markt gehört, konnte die Regulierungsbehörde immer nur im Nachhinein über den Nachweis eines Missbrauchs eingreifen. Nach der EU-Richtlinie sei der Netzzugang künftig aber technikneutral zu regeln. Daraus folge: "Wir werden im Zugangsbereich durchaus weitere Eingriffsbefugnisse erhalten."

In den Augen des Chefregulierers hat sich das bisherige Telekommunikationsgesetz bewährt. Sehr viele Unternehmen hätten hohe Summen in den Markt investiert und verfolgten langfristige Konzepte. "Diejenigen, die auf einen stabilen Regulierungsrahmen vertraut haben und auf eine starke, unabhängige Regulierungsbehörde, sollen auch weiterhin darauf vertrauen können." Bei der Novellierung des Gesetzes sollen der EU-Rahmen und Erfahrungen aus der fünfjährigen Geschichte der Regulierung in Deutschland miteinander verschränkt werden, fordert Kurth. Im März 2003 wird voraussichtlich der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vorliegen; im Herbst 2003 könnte das neue Telekommunikationsgesetz verabschiedet werden. (anw)