Computec verliert Rechtsstreit mit Axel Springer Verlag
Das fränkische Medienunternehmen Computec ist der Ansicht, die Beigabe von CD-ROMs mit Computerspielen zum Heft ist unlauterer Wettbewerb. Das Oberlandesgericht München ist anderer Meinung.
Computec Media AG unterliegt in einem Rechtsstreit mit dem Axel Springer Verlag. Der Kläger hatte die Zulässigkeit der Beigabe von CD-ROMs mit Computerspielen zu Zeitschriften bezweifelt und der Computer Bild Spiele vorgeworfen, eine Heft-CD-ROM mit der Vollversion eines Computerspiels sei unlauterer Wettbewerb. Dadurch würde der Tatbestand des übertriebenen Anlockens erfüllt. Das fränkische Medienunternehmen hatte die Klage im September 2001 eingereicht.
In der mündlichen Verhandlung am 12. Dezember bestätigte das Oberlandesgericht München das in erster Instanz verkündete Urteil, teilt der Axel Springer Verlag nun mit. Das Landgericht hatte bereits die Klage von Computec abgewiesen und war damit der Auffassung des Axel Springer Verlages gefolgt, dass CD-ROM und Heft ein einheitliches redaktionelles Angebot bilden. Die CD-ROM stehe in einem funktionalen Zusammenhang mit der Zeitschrift, da in dieser die Grundlagen der Spiele erläutert würden. Der Kunde könne die Wertigkeit des Gesamtangebotes beurteilen. Daher sei ein übertriebenes Anlocken nicht erkennbar. Aufgrund der Beurteilung des Falles durch das Oberlandesgericht habe Computec seine Berufung gegen das Urteil zurückgezogen. (anw)