eHealth: E-Rezept in der Schweiz dem Markt überlassen

Onlinedoctor startet die Testphase des Schweizer E-Rezepts. Anders als in Deutschland wird die elektronische Verordnung von Ärzten und Apotheken vorangetrieben.

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Inhaltsverzeichnis

Der Teledermatologie-Anbieter Onlinedoctor – der in Deutschland auch mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen zusammenarbeitet – startet als erstes Schweizer Unternehmen die Pilotphase für das E-Rezept. Damit erhalten Menschen mit einem Hautproblem nach der Diagnose eines Facharztes ein E-Rezept – sofern eine medikamentöse Therapie erforderlich ist. Dafür nutzt Onlinedoctor die E-Rezept-Lösung von Documedis, das vom Software-Unternehmen HCI Solution entwickelt wurde. Die elektronische Signatur stellt der Anbieter HIN (Health Info Net) bereit.

In der Schweiz ist Anfang 2020 Artikel 51 der eidgenössischen Arzneimittelverordnung (VAM) in Kraft getreten, der die elektronische Übermittlung von Rezepten ermöglicht. Dieser regelt bereits die minimalen Anforderungen an eine elektronische Verschreibung hinsichtlich Authentizität, Datenintegrität und Vertraulichkeit (Art. 51 Abs. 2 VAM; SR 812.212.21). Im Mai hatten die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FHM) und der Schweizer Apothekenverband PharmaSuisse eine Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern für das E-Rezept angekündigt.

Die Ärzte erstellten das E-Rezept in einer für elektronische Unterschriften zugelassene Web-Anwendung, signieren es mit ihrer persönlichen elektronischen HIN-ID und laden es bei Onlinedoctor hoch. Neben der Signatur gibt es weitere Sicherheitsmerkmale wie den Kopierschutz und die Fälschungssicherheit. Damit soll sich das signierte Dokument über Onlinedoctor verschicken lassen. Anders als in Deutschland ist keine besondere Hardware erforderlich, wie etwa Konnektoren für die sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur.

Das deutsche Pendant wird in einem Praxisverwaltungssystem erstellt, von den Ärzten mit dem elektronischen Heilberufsausweis fälschungssicher signiert und über die Telematikinfrastruktur an die Server der für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständigen Gematik GmbH übermittelt. Patienten können das E-Rezept dann in der E-Rezept-App abrufen und mittels eines 2D-Codes in der Apotheke scannen lassen oder innerhalb der App an eine Apotheke übermitteln. In der Schweizer Variante ist das Rezept Eigentum der Patientin beziehungsweise des Patienten. Das E-Rezept liegt in Form eines PDF-Dokuments mit einem QR-Code vor. Voraussetzung dafür ist eine Mail-Adresse, sowie ein Smartphone oder ein Laptop.

Das Rezept kann der Patient oder die Patientin dann bei einer beliebigen Apotheke vor Ort oder online einlösen. Die Apotheke muss allerdings die technischen Voraussetzungen dafür erfüllen. Sobald die Pilotphase beendet ist, können sich alle Apotheken in der Schweiz an die Infrastruktur anbinden lassen. Beim gesamten Prozess werden die Gesundheitsdaten nach Angaben von Onlinedoctor nicht durch "externe Partner" gespeichert.

"In der Vergangenheit gab es zahlreiche Versuche von Anbieterseite, auch im digitalen Raum Rezepte auszustellen. Die Authentifizierung des ärztlichen Personals und die sichere Übermittlung stellten bislang große Herausforderungen dar.", sagt Dr. Tobias Wolf, Mitgründer von Onlinedoctor.

Während in der Schweiz verschiedene Unternehmen das E-Rezept anbieten können, darf das in Deutschland aktuell ausschließlich die Gematik im Rahmen einer Testphase für das E-Rezept. In der Schweiz hingegen werden in Zukunft wahrscheinlich weitere Dienste wie Medi24 in die Testphase starten. Langfristig ist geplant, dass sich Praxen, Apotheken und Telemedizin-Anbieter im Rahmen eines in der Schweiz festgesetzten Standards an die Technik anschließen können.

(mack)