Zwei Wochen Umtauschfrist für Geschenke aus dem Online-Shop [Update]

Wer seine Weihnachtsgeschenke über das Internet bestellt hat, kann diese bei Nichtgefallen innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung umtauschen.

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Wer seine Weihnachtsgeschenke über das Internet bestellt hat, kann diese bei Nichtgefallen innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung umtauschen. Auf die Regelungen, die mittlerweile Bestandteil des BGB sind und die dem Kunden grundsätzlich das Recht einräumen, online bestellte Ware ohne Angabe von Gründen zurück zu schicken, macht der Verein Online-Verbraucherschutz in Frankfurt aufmerksam. Für die Rückgabe ist demnach keine Angabe von Gründen nötig. Online-Händler seien dazu verpflichtet, den gezahlten Betrag zurück zu erstatten.

Wichtig ist, dass der Widerruf rechtzeitig innerhalb der Frist erklärt wird. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte den Händler per Einschreiben mit Rückschein informieren, dass er vom Kauf zurücktritt und das Geschenk zurückschickt. Von der Rückgabe ausgenommen seien lediglich Ton- und Datenträger, deren Siegel verletzt wurde, sowie speziell angefertigte Geschenke und verderbliche Ware. Auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen gelte das Widerrufsrecht nicht.

Die Rücksendekosten trage grundsätzlich der Online-Händler, meint der Verbraucherschutzverein weiter. Er könne sie allerdings über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Kunden abwälzen. Hat das bestellte Geschenk jedoch ohne Liefergebühren mehr als 40 Euro gekostet, muss der Händler die Kosten für den Rücktransport in jedem Fall übernehmen. (hos)