Disketten-Zwang nervt Japans Digitalminister

2.000 japanische Normen verlangen physische Datenträger. Diskette, CD-ROM oder Minidisc ist bei Amtswegen Pflicht. Der neue Digitalminister ist nicht angetan.

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Ein Stapel 3.5-Zoll-Disketten, ein Stapel Zip-Drive-Disketten, ein paar CD-ROMs sowie ein USB-Stick

In Japan weiterhin im Umlauf, weil Vorschrift.

(Bild: Alanstix64/Shutterstock.com)

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"Wo kauft man heute überhaupt noch Disketten?" Diese rhetorische Frage stellte Taro Kono, der neue Minister für digitale Angelegenheiten Japans, bei seiner eigenen Pressekonferenz am Donnerstag. Mehr als 2.000 Rechtsnormen des Landes schreiben Bürgern bei Behördenanbringen vor, physische Datenträger beizulegen. Kono will das ändern.

"Wir werden diese Verfahren rasch überprüfen", verspricht Kono. Er setzt einen Arbeitskreis auf das Problem an: die temporäre digitale Verwaltungsforschungskommittee-Arbeitsgruppe. Bei ihrer 13. Zusammenkunft diese Woche hat sie beschlossen, alle Ministerien und Behörden aufzufordern, ihre Vorschriften zu durchforsten und bis Jahresende Bericht zu erstatten.

Üblich sind bei japanischen Amtswegen bis heute 3,5-Zoll-Disketten, CD-ROMs, Magnetbänder oder sogar Minidiscs. Letztere wurden im Herbst 1992 von Sony für digitale Tonaufnahmen auf den Markt gebracht und können auch als Träger für andere Daten genutzt werden. Für diese Verwendungsmöglichkeit gab es außerhalb Japans allerdings enden wollenden Zuspruch. In Japan hat Sony die MD Data mit 140 MByte Speicherkapazität zur Hi-MD mit bis zu einem GByte weiterentwickelt.

Zu allem Überdruss sind die Vorschriften keineswegs einheitlich. Mindestens 1.114 Vorschriften verlangen magnetische Disketten, 264 Disketten, 224 flexible Disketten, 207 CD-ROMs, 84 Magnetbänder. Viermal werden ausdrücklich magneto-optische Disketten verlangt. Bei dieser Technik werden Daten magnetisch geschrieben, aber optisch ausgelesen – dieses Prinzip gelangt bei der Minidisc zum Einsatz. Hinzu kommen mindestens 563 Paragrafen, die generisch von "Speichermedien" sprechen, was jedenfalls einen physischen Datenträger erforderlich macht.

Schlimmer noch: Selbst wenn die Vorschriften keine speziellen Datenträger vorschreiben, verlangen sie oft die persönliche Übergabe der Unterlagen in der Amtsstube. Schon das verhindert den Amtswege über das Internet. Der Datenträger-Zwang beschränkt sich nicht einmal auf Bürgerbegehren. Auch für interne Verwaltungsvorgänge sind Datenträger verpflichtend, die Weitergabe von Daten vermittels vernetzter Speicher ist oft unzulässig. Die temporäre digitale Verwaltungsforschungskommittee-Arbeitsgruppe steht vor einer Mammutaufgabe.

Die japanischen Vorschriften entspringen natürlich keinem Hass auf Bürger, sondern sind historisch gewachsen. Ursprünglich waren Disketten ein Hit. Offiziell brachte IBM die erste Diskette 1971 auf den Markt, um ein Versandproblem zu lösen: IBM-Maschinen konnten beim Start zusätzlichen Mikrocode lesen, den IBM regelmäßig aktualisierte. Ihn auf den damals üblichen Magnetbändern an die Kunden zu schicken, war umständlich, denn die Bänder waren sperrig und teuer.

Das Unternehmen entwickelte die ersten Floppy-Disks im 8-Zoll-Format. Zu Beginn konnten sie 80 KByte speichern, was immerhin rund 3.000 Lochkarten entsprach. Mit der Zeit wurden die Disketten kleiner (5,25 und 3,5 Zoll) und konnten mehr Daten speichern (bis zu 2,88 MByte). Heute ist das alles so überholt, dass 2019 sogar die US-Atomwaffensteuerung von 8-Zoll-Disketten auf SSDs aufgerüstet hat.

(ds)