eBay startet Online-Petition gegen Handelsverbote auf der Auktionsplattform

Mit einer Online-Petition will die Internet-Auktionsplattform eBay Unterschriften zur politischen Lobby-Arbeit "gegen unfaire Beschränkungen des Internet-Handels durch einige Markenhersteller" sammeln.

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Von
  • Holger Bleich

eBay greift zu ungewohnten Methoden, um Druck auf die Europäische Union auszuüben: Mit einer Online-Petition will die Internet-Auktionsplattform Unterschriften "gegen unfaire Beschränkungen des Internet-Handels durch einige Markenhersteller" sammeln. In dieser Woche soll jeder aktive eBay-Nutzer per Mail aufgefordert werden, an der Petition teilzunehmen.

Hintergrund der Aktion sind laut eBay zunehmende Bestrebungen von Herstellern, Händlern den Vertrieb ihrer Produkte über Webshops und Auktionsplattformen zu untersagen. Eine selbst beauftragte Studie habe ergeben, dass fast 46 Prozent der befragten 357 kleinen deutschen Online-Handler mindestens einmal beim Verkauf bestimmter Produkte über das Internet von Herstellern gestoppt wurden.

Diese "verbraucherfeindlichen Methoden einiger Markenhersteller machen Schnäppchenjägern einen Strich durch die Rechnung", erklärte eBay heute. Man setze sich deshalb jetzt für die Rechte der Verbraucher ein. Ein triftigerer Grund für die Aktion dürfte allerdings sein, dass eBay unter den Handelsverboten selbst leidet. Warenherausnahmen mindern den Erlös und sorgen sicherlich dafür, dass eBay für viele Händler wegen der drohenden Gefahren von Abmahnungen unattraktiver wird.

Die Mitglieder-Unterschriften will eBay zur Lobby-Arbeit bei der EU in Brüssel nutzen. Dort will man auf eine Änderung der entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen drängen. Wolf Osthaus, Rechtsexperte bei eBay: "Alle Handelseinschränkungen müssen auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen, die erwiesenermaßen den Verbrauchern zugute kommen. Herstellern sollte es beispielsweise generell untersagt sein, darauf zu bestehen, dass Internet-Einzelhändler über ein Ladengeschäft verfügen müssen. Außerdem müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, online Artikel weiterzuverkaufen, die sie rechtmäßig erworben haben." (hob)