Auch Online-Diskussionen haben rechtliche Grenzen

Auch wenn die Strafverfolger mit ihren Deutungen von Online-Diskussionen nicht immer richtig liegen mögen: Die Gesetze der realen gelten auch für die virtuelle Welt.

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Die große Menge der Postings in den Foren von heise online und Telepolis zum Fall Holger Voss zeigt, wie brisant die Anklage der Staatsanwaltschaft Münster ist. Sie beschuldigt den Teilnehmer des Telepolis-Forums, durch seinen Beitrag zum Artikel Das Massaker, das nicht sein darf die Terroranschläge von New York gebilligt zu haben. Am morgigen Mittwoch kommt es zur Verhandlung. Doch schon jetzt ist deutlich, dass Betreiber von Online-Foren rechtliche Notwendigkeiten sorgfältig beachten müssen, obwohl sie die freie Meinungsäußerung nicht einschränken wollen.

In der virtuellen Welt gelten keine anderen Gesetze als in der wirklichen Welt. Dennoch überschreiten viele Teilnehmer in Online-Foren wegen scheinbarer oder tatsächlicher Anonymität des Netzes die Grenzen des rechtlich Zulässigen. In der Online-Welt ist der Umgang mit einem virtuellen Diskussionspartner oft schärfer und respektloser als bei einer Diskussion am Stammtisch in der Eckkneipe. Dies wird aber anscheinend bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden nicht immer richtig gedeutet. Dennoch gibt es auch bei Online-Diskussionen rechtliche Grenzen.

Mehr dazu in Telepolis: (anw)

  • "Who is to flame" -- Von Meinungsfreiheit, virtuellem Hausrecht und Staatsanwälten: Rechtliche Aspekte von Online-Foren