Energiekrise: Bundesregierung plant weiteres Hilfspaket fĂĽr Energieunternehmen

Kreditermächtigungen für das Sondervermögen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) aus der Coronavirus-Pandemie sollen nun der KfW zugewiesen werden.

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Ăśberlandstromleitung

Ăśberland-Stromleitung

(Bild: heise online / anw)

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Die deutsche Förderbank KfW soll künftig stärker als bisher in der Lage sein, Energieunternehmen Garantien und Liquiditätshilfen zu bieten. Dazu sollen bereits geschaffene Kreditermächtigungen für das Sondervermögen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) nun der KfW zugewiesen werden. Das erfuhr heise online aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. So würden die Refinanzierung der KfW gestärkt und die Möglichkeiten der Bank erweitert, Stabilisierungshilfen für Energieversorger zur bereitzustellen.

Die Bundesregierung wolle am Mittwoch eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf beschließen, heißt es weiter aus dem Bundesfinanzministerium. Diese soll einen Änderungsantrag der Fraktionen zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz in den bereits laufenden Prozess im Bundestag eingebracht werden.

Der WSF war Teil des Schutzschilds der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie. Er wurde im März 2020 errichtet, umfasste 600 Milliarden Euro und ist zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Beispielsweise die Lufthansa nahm im Mai 2020 das WSF in Anspruch, dabei zeichnete der WSF im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien. Im Zuge der Energiekrise gehe es nun um Kreditermächtigungen im Umfang von 67 Milliarden Euro, berichtete das Handelsblatt.

Die KfW soll Energieunternehmen dabei unterstützen, Gasspeicher aufzufüllen und die erforderliche Infrastruktur für Flüssiggas (LNG) aufzubauen. Hinzu kommen Kreditlinien, um Sicherheitenanforderungen an den Strom- und Gasmärkten bedienen zu können, hat heise online weiter erfahren. Unterstützt werden soll in Form von Zuweisungsgeschäften an die KfW, die kurzfristige Kreditlinien für verschiedene Energieversorger bereitstellt. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen insolvent werden und es zu weiteren Verwerfungen an den Energiemärkten kommt.

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Die Bundesregierung reagiert damit auf einen zusätzlichen Mittelbedarf der Energieversorger durch reduzierte Gaslieferungen aus Russland. Bund und KfW wollten hier vorausschauend handeln. Der WSF solle aber nicht als Hilfsinstrument für Unternehmen reaktiviert werden, es werde nur für eine bestehende Kreditermächtigung der Zweck erweitert, heißt es aus dem Ministerium. Es gehe um eine "minimalinvasive Maßnahme, die schnell umgesetzt werden kann".

Im Juli hatte die Bundesregierung bereits durch eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes die Gasumlage eingeführt. Zudem wurden Staatsbeteiligungen und Finanzspritzen an und für Energieunternehmen ähnlich wie während der Coronapandemie möglich. Solches nahm als erstes Unternehmen der Gasversorger Uniper in Anspruch.

(anw)