Zwischenentscheid im Schweizer Open-Source-Verfahren
Das Bundesamt fĂĽr Bauten und Logistik in der Schweiz darf bis auf Weiteres wieder Software von Microsoft beziehen. In seinem Zwischenentscheid weist das Bundesverwaltungsgericht jedoch nachdrĂĽcklich darauf hin, dass dies auf eigenes Risiko geschehe.
In dem Verfahren, das eine Gruppe von Open-Source-Firmen gegen das Schweizerische Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) wegen der freihändigen Vergabe eines Software-Beschaffungsauftrags an Microsoft begonnen hatte, hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt einen Zwischenentscheid vorgelegt. Danach widerruft die richterliche Instanz die superprovisorische Verfügung von Ende Mai. Diese erlaubte dem BBL lediglich noch das Beziehen von Leistungen bei Microsoft, die zum Aufrechterhalten einer funktionierenden Bundesinformatik notwendig waren.
Nach dem Zwischenentscheid darf das BBL nun wieder nach eigenem Ermessen Software bei Microsoft einkaufen, soll aber selbst das Risiko tragen, falls das Bundesverfassungsgericht den Vertrag mit Microsoft im späteren Verlauf des Verfahrens für nichtig erklärt. Die Beschwerdeführer, darunter die Linux-Anbieter Red Hat, Univention und Collax, verbuchen die gerichtliche Aussage als "wichtigen Zwischenerfolg" und zeigen sich, betonte ihr Sprecher Sven Leser, "zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht auch in seinem endgültigen Entscheid diese Sichtweise bestätigt und der Vertrag zwischen Microsoft und dem Bund als nichtig erklärt wird".
Seit 2004 gilt in der Schweiz eine Regelung, die Vergabestellen auf Bundesverwaltungseben dazu verpflichtet, quelloffene Software bei ihren Beschaffungen gleichberechtigt mit herkömmlichen proprietären Angeboten zu prüfen. (akl)