Kassenärzte: Konnektortausch-Alternativen nicht erst 2023 und weniger Bürokratie

Konnektortausch: Kassenärzte wollen, dass Alternativen nicht erst 2023 geprüft werden. Einfachere Einlösewege für das E-Rezept werden ebenfalls gefordert.

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(Bild: TippaPatt/Shutterstock.com)

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält es für "Wunschdenken" des Bundesgesundheitsministerium (BMG), das E-Rezept bis 2025 als Standard etablieren zu wollen. Das sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel auf der Vertreterversammlung der Vereinigung. Durch den vom BMG stammenden "wohlklingenden Dreiklang" Partizipation, Versorgungsorientierung und Nutzerperspektive fühlten sich die Kassenärzte gehört und ließen sie "vorsichtig hoffen". Außerdem forderte er, dass Alternativen zum Konnektortausch nicht erst im September 2023 geprüft werden.

Für den Erfolg des Gesundheitsnetzes – der Telematikinfrastruktur (TI) – brauche die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige Gematik einen "klaren Auftrag und zusätzliche Kompetenzen". So sollen sie die Verantwortung für die TI übernehmen – die Apps hingegen soll die Industrie entwickeln, da diese das besser kann. Kriedel hält es für "wenig ziehlführend", dass die E-Rezept-App lediglich von der Gematik umgesetzt werden darf. Ebenfalls hätte es schon viel früher andere Möglichkeiten geben müssen, das E-Rezept über E-Mail, SMS und die elektronische Gesundheitskarte einzulösen.

Derzeit ist der Zugang zur E-Rezept-App für viele Menschen erschwert, da neben einem NFC-fähigen Smartphone mit mindestens Android 7 oder iOS14 eine elektronische Gesundheitskarte 2.1 samt PIN Voraussetzung ist – wobei letztere von den Krankenkassen erst nach einem Ident-Verfahren in der Krankenkassenfiliale verschickt wird. Laut Kriedel verfügen bisher weniger als ein Prozent der Versicherten über diese PIN. "Wer das E-Rezept bei den Menschen etablieren will, muss ihnen den Zugang so leicht wie möglich machen", betonte er.

Die zweite Testregion, die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), beendete bereits Ende August die aktive Teilnahme an der Testphase. Als Grund nannte die KVSH unter anderem, dass es durch die Datenschützer des Landes Schleswig-Holstein unzulässig sei, "den datenlosen QR-Code des E-Rezeptes per Mail oder SMS-Verfahren an Patienten/Patientinnen oder ggf. Apotheken zu senden". Diese waren auch laut Gematik nie als "sichere Einlösewege des E-Rezepts" vorgesehen. Allerdings wurden über diesen – von Ärzten geforderten und von einem in der dortigen Region beliebten Praxisverwaltungssystemhersteller umgesetzten – Weg bis dahin die meisten E-Rezepte in Schleswig-Holstein verschickt.

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) nahm den "Austritt" Schleswig-Holsteins zum Anlass, ihre weitere Teilnahme an der Testphase an eine Funktion zu knüpfen, mit der sich das E-Rezept auch über die Gesundheitskarte einlösen lässt. Für die Umsetzung dieser Funktion hat die KVWL eine Frist bis Ende November gefordert. Gleichzeitig arbeitet die Gematik momentan an einer Übergangslösung, nach der sich der QR-Code-ähnliche 2D-Code für das E-Rezept auch ohne Anmeldung in der App an die Apotheken weiterleiten lässt.

Derzeit ist das Ausstellen von E-Rezepten und elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) noch mit einem erhöhten Papierverbrauch und Zeitaufwand der Praxen verbunden. Dieser lasse sich sogar mit dem Bürokratiekostenindex (BIX) belegen. So verursacht laut KBV allein die eAU einen zusätzlichen Zeitaufwand von mehr als einer Million Arbeitsstunden im Jahr in den Praxen. "Uns Deutschen hängt seit jeher der Ruf an, Weltmeister in Sachen Bürokratie zu sein. Diesen Titel können wir mühelos verteidigen, wenn wir mit fortschreitender Digitalisierung den Papierverbrauch sogar noch erhöhen [...] Anstatt also die Praxen zu entlasten, hat die bisherige Digitalisierungspolitik die Praxen nachweislich immer noch weiter belastet", sagte Kriedel. In Zukunft will die KBV eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen sowie eine Prüfung des Normenkontrollrates (NKR) – einem unabhängigen Beratungsgremium der Bundesregierung –, um sicherzustellen, dass der bürokratische Aufwand sich bei der Digitalisierung verschiedener Projekte nicht erhöht.

Vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) fordert Kriedel zum Konnektortausch, dass sie zügig handeln sollen. Die Politik müsse Angebote bereitstellen und "ein Gleichgewicht mit der Nachfrageseite herstellen". Die Gematik könne nicht erst in einem Jahr Aussagen über mögliche Alternativen zum Konnektortausch treffen. "Wir wollen den Praxen die Sicherheit geben, dass sie sich alternativ an Konnektor-Farmen anschließen können. Dazu braucht es jedoch eine Zertifizierung dieser Variante." Diese sowie Fragen zum Datenschutz und Datensicherheit müssten von der Gematik noch geklärt werden. Zwar koste der Anschluss weniger als ein neuer Konnektor, jedoch fallen laut Kriedel dann "Mietkosten und Aufwände für eine besonders sichere VPN-Anbindung inklusive Firewall" an. Darum bräuchte es eine Finanzierungsvereinbarung für die Kosten, die nach Sicht des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen die Praxen tragen sollen.

Inzwischen hat auch die Gematik Angebote für Konnektor-Hosting – bei denen ein Konnektor in einem Rechenzentrum von mehreren Parteien genutzt werden kann – nach einem "Klarstellungsgesuch" eines Anbieters in ihrer FAQ zum Konnektortausch aufgenommen. Zuvor hatte die Gematik diese Angebote erst für 2023 in Aussicht gestellt, obwohl diese Option bereits seit vier Jahren im Einsatz ist.

(mack)