Gesundheitsnetz: Anbieter für Warenwirtschaftssysteme sperrt Apotheken aus

Der Anbieter ADG hat 40 Apotheken wegen der Nutzung eines anderen Dienstleisters vom Gesundheitsnetz abgeschnitten. E-Rezepte können sie daher nicht bearbeiten.

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E-Rezepte

E-Rezepte lassen sich in manchen Apotheken derzeit nicht mehr einlösen

(Bild: Marie-Claire Koch)

Lesezeit: 2 Min.

Das Softwarehaus ADG, das Apothekenverwaltungssysteme (AVS) anbietet, will Kunden von der Telematikinfrastruktur (TI) abschneiden, die ihren Anschluss für die Anbindung an das Gesundheitsnetz bei einem Drittanbieter haben – in diesem Fall bei Red Medical. Über die AVS beziehungsweise Warenwirtschaftssysteme können Apotheken E-Rezepte über die TI abrufen und weiterverarbeiten, um ihren Kunden Medikamente auszugeben. Das ist seit dem 4. Oktober nicht mehr möglich.

Bisher war es so, dass die Apotheken die Software von ADG nutzen konnten, und zwar auch mit einem Rechenzentrums-Konnektor von Red Medical. Dabei handelt es sich um einen Konnektor-as-a-Service-Anbieter, der bis zu zehn Parteien an einen im Rechenzentrum stehenden Konnektor des Herstellers RISE anschließt. Nach Angaben des Red-Geschäftsführers Jochen Brüggemann hat es ein Update gegeben, nach welchem Apotheker keinen Zugang zur TI mehr hatten. So war etwa das Verarbeiten von E-Rezepten nicht mehr möglich. Demnach erscheint die Fehlermeldung "Die für die Nutzung der TI App notwendige Lizenz fehlt. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen ADG Systemberater."

Einem Apotheker wurde nach Angaben von Apotheke Adhoc mitgeteilt, dass er einen von ADG betriebenen Konnektor – einen besonders gesicherten Router – nutzen müsse. Der Anbieter selbst bestreite demzufolge, Red Medical "aktiv" ausgesperrt zu haben. Die Nutzung der Software in Zusammenhang mit einem sogenannten Fremdkonnektor sei nie vorgesehen gewesen. Auch der Anbieter Pharmatechnik konnte sogar gerichtlich durchsetzen, keine Fremdkonnektoren an ihre Software anbinden zu müssen. Laut Brüggemann würden die Anbieter CGM und Noventi sich kooperativ bei der Anbindung der Cloud-Konnektoren zeigen.

Mit § 332 a des geplanten Krankenhauspflegeentlasungsgesetzes (KHPflEG) will die Bundesregierung derartige Methoden unterbinden. Allerdings wird es noch etwas dauern, bis dieses Gesetz in Kraft tritt. Über Details wird derzeit noch verhandelt, unter anderem mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die erst kürzlich eine Stellungnahme dazu veröffentlicht hatte.

(mack)