Pixelpark-Gesellschafter unterstützen Gründer Neef
Im Machtkampf beim Internet-Dienstleister Pixelpark haben sich die beiden neuen Großaktionäre hinter den fristlos entlassenen Unternehmensgründer Paulus Neef gestellt.
Im Machtkampf beim Internet-Dienstleister Pixelpark haben sich die beiden neuen Großaktionäre hinter den fristlos entlassenen Unternehmensgründer Paulus Neef gestellt. Die beiden Medienmanager Wolf-Dieter Gramatke und Axel Fischer forderten am Montag in Berlin die Ablösung des amtierenden Vorstandschefs Jürgen Richter. Die Entscheidung soll nach ihrem Willen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Pixelpark AG fallen. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.
Der frühere Universal-Manager Gramatke sowie Fischer -- der in Potsdam eine Multimedia-Agentur betreibt -- forderten, den kurz vor Weihnachten entlassenen Pixelpark-Gründer Neef zurück ins Unternehmen zu holen. In welcher Form dies geschehen soll, ließen die beiden neuen Gesellschafter offen. Zugleich warfen sie dem amtierenden Vorstandschef Richter vor, Pixelpark "keine Perspektive" bieten zu können. Nach dpa-Informationen wollen sie einen neuen Vorstandschef von außen holen.
Die zwei neuen Großeigentümer hatten vom früheren Mehrheitseigentümer Bertelsmann im vergangenen Monat mehr als 40 Prozent der Pixelpark-Anteile gekauft. Zusammen mit Neef, der noch 17,7 Prozent des Kapitals besitzt, hätten sie auf einer Hauptversammlung eine Mehrheit. Allerdings hat Neef die Stimmrechte für seine Anteile der Privatbank Sal. Oppenheim übertragen. Beim Bertelsmann-Konzern, der noch 20 Prozent der Anteile besitzt, gab es keinen Kommentar.
Richter selbst -- früher auch bei Springer und Bertelsmann im Vorstand tätig -- äußerte sich zu den Forderungen am Montag nicht. Eine Unternehmenssprecherin bestätigte lediglich, dass am vergangenen Freitag ein Antrag Neefs auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung eingegangen sei. Dieser werde nun geprüft. Die Entlassung Neefs war vom Aufsichtsrat mit dem "dringenden Tatverdacht strafbarer Handlungen" begründet worden. Dabei geht es um den Kauf einer Verlust bringenden Tochtergesellschaft.
Nach dem deutschen Aktiengesetz muss eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, wenn mindestens fünf Prozent des Kapitals dies verlangt. Wegen der gesetzlichen Einladungsfristen könnte sie frühestens im März stattfinden. Der einstige Börsenliebling Pixelpark schreibt seit längerer Zeit Verluste. Auch im vergangenen Jahr kam das Unternehmen nicht aus den roten Zahlen heraus. (dpa) / (tol)