Unbeabsichtigte Folgen des US-Urheberrechts

Die Electronic Frontier Foundation moniert, das US-amerikanische Urheberrecht werde von Unternehmen immer mehr für Klagen gegen Konkurrenten eingesetzt.

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Von
  • Monika Ermert

Die US-amerikanischen Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) haben ein Update zu dem Bericht Nicht beabsichtigte Konsequenzen des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) veröffentlicht. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten des DMCA warnt die Organisation davor, dass das Gesetz nicht nur Forschern und Journalisten einen Maulkorb verpasse, ausländische Forscher abschrecke und die legitimen Nutzungsrechte von Privatnutzern und Bibliotheken untergrabe. Zudem werde der DMCA mehr und mehr von Unternehmen gegen die Konkurrenz eingesetzt. Jüngstes Beispiel dafür ist die Klage des Druckerherstellers Lexmark gegen ein Unternehmen, das Zubehör für preisgünstigere Nachfüllungen der Lexmark-Druckpatronen vertreibt.

Wie schnell Unternehmen mit einer Klage auf Basis des DMCA bei der Hand sind, zeigten unter anderem auch mehrere Klagen von Sony, darunter die gegen einen Bastler, der Zusatzprogramme für Sonys elektronisches Haushündchen Aibo veröffentlicht hatte. Während Aibo inzwischen auch anders bellen darf, beschäftigt eine Klage des Vivendi-Spieleunternehmens Blizzard Entertainment gegen die Entwickler von Software, die das Spielen von Blizzard-Spielen übers Netz ermöglichen, weiterhin die Gerichte. Vivendis Vorwurf: die battle.net und bnetd-Software werde auch von Piraten verwendet.

Unterstützung bekommen die DMCA-Kritiker inzwischen übrigens vom Chef des Weißen Hauses für Cyber-Sicherheit. Richard Clarke erklärte Ende vergangenen Jahres, dass DMCA-Klagen legitime Arbeit im Bereich der Netzsicherheit verhindern könnten. Auch das hätte der US-amerikanische Kongress bei der Verabschiedung des Gesetzes kaum beabsichtigt. Die Umsetzung der europäischen DMCA-Version, der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie, geht Ende Januar in die nächste Runde. Der Rechtsausschuss des Bundestags wird am 29. Januar noch einmal Experten zum aktuellen Gesetzesentwurf hören. Ob dabei auch Verbraucherschützer mit Bedenken im Stil der EFF zu Wort kommen, wollte das Sekretariat des Rechtsausschusses auf Anfrage von heise online noch nicht mitteilen. Die Liste der geladenen Experten sei noch nicht vollständig, so eine Mitarbeiterin. Nach der Anhörung entscheidet der Rechtsausschuss, ob er Nachbesserungen für erforderlich hält. (Monika Ermert) / (anw)