Alarm schlagen macht reich -- Alarm abschalten auch

Im Vergleich zu denkbaren Schadenersatzforderungen scheint der Computerriese HP 27,5 Millionen US-Dollar für einen trickreichen Techniker als das kleinere Übel zu betrachten.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Im Vergleich zu denkbaren Schadenersatzforderungen scheint der Computerriese Hewlett-Packard 27,5 Millionen US-Dollar für einen trickreichen Techniker als das kleinere Übel zu betrachten. Die kalifornische Staatsanwaltschaft sieht das allerdings ganz anders.

Der Ingenieur Phillip Adams war bei seinem damaligen Arbeitgeber IBM 1986 über einen Bug in Floppy-Controllerchips gestolpert, durch den gespeicherte Daten beschädigt werden konnten. Big Blue hatte daraufhin die seinerzeit maßgeblichen Chiphersteller Intel und NEC informiert und diese behoben den Fehler.

Trotzdem nutzte Adams die Gelegenheit, eine gewinnträchtige Karriere auf Basis des US-Gesetzes über falsche Produkt-Versprechungen zu starten und war zumindest mittelbar beteiligt, als 1999 der Laufwerkhersteller Toshiba nach einer Sammelklage Schadenersatz in Höhe von 2,1 Milliarden US-Dollar leisten musste, wie sich später herausstellte. Nach der Qui-Tam-Klausel des zugrundeliegenden Gesetzes hatte Adams, der im Verfahren in der Rolle eines sogenannten "Whistle Blower" als Zeuge auftrat, Anspruch auf einen Anteil dieser Summe. Der Techniker äußerte sich allerdings nicht, ob und in welcher Höhe ihm daraufhin tatsächlich Gelder zugeflossen sind.

Mittlerweile hat er eigene Software entwickelt und patentrechtlich schützen lassen, um den betreffenden Fehler der Controllerchips zu umgehen. Das Nutzungsrecht an diesem Verfahren ist womöglich ein Grund, warum er den HP-Strategen das genannte Beraterhonorar wert war -- zumindest ein Argument, warum HP jetzt auf ein "Vorgehen im besten Kundeninteresse" für sich in Anspruch nimmt. Doch gewiss ist das nicht das einzige Motiv für die Zusammenarbeit, denn im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages hat Adams außerdem zugesagt, er würde weiteren Anwälten keine Hilfestellung bei dem Versuch leisten, ihrerseits Gewinn aus HPs Schwierigkeiten mit dem fehlerhaften Chipdesign zu ziehen.

Genau diesem "wahrhaft außergewöhnlichen Verhalten", dass ein Whistle Blower dem persönlichen Gewinn zuliebe mitten im Verfahren die Seiten wechsele und die weiteren Ermittlungen unterminiere, will nun der kalifornische Generalstaatsanwalt Bill Lockyer einen Riegel vorschieben. (hps)