Warum der Gebrauch von AirTags im Flugzeug eine Grauzone bleibt

Erst hieß es in dieser Woche, Lufthansa untersage den Gebrauch der AirTags als Gepäcktracker – dann doch nicht. Warum das Thema so kompliziert ist.

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Ein Wartungshangar der Lufthansa-Werft in Hamburg: Der Airbus A340 ist zu lang für die Halle, das Flugzeugheck ragt bei geschlossenen Hallentoren durch eine spezielle Öffnung heraus. Die Belichtung orientiert sich an der Beleuchtung im Inneren der Halle, dadurch wird der Zweck des Hangars überhaupt erst sichtbar. Tagsüber reicht die Beleuchtung im Inneren nicht aus, der Hangar wirkt dann dunkel, denn zusätzlich versperren die spiegelnden Scheiben den Blick. Der blaue Nachthimmel passt hier ideal zum Logo am Leitwerk. Die Wahl einer kleinen Blendenöffnung erzeugt die Sterncheneffekte der Außenbeleuchtung.Canon EOS 5D Mark III  45 mm  ISO 200  f/11  2,5 s

(Bild: Knut Gielen)

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Mit den AirTags von Apple lässt sich einiges finden – aber nicht die Antwort auf die einfache Frage, ob sie im aufgegebenen Gepäck auf Flugreisen zulässig sind. Das wissen offenbar nicht einmal die Fluglinien so ganz genau, wie aktuell eine Diskussion rund um ein angebliches Verbot durch die Lufthansa zeigt. Die meisten Airlines schwiegen bislang zum Thema, weshalb gerade während des großen Ansturms im Sommer und der zum Teil chaotischen Zuständen an europäischen Flughäfen viele gerne auf die Hilfe der AirTags zurückgriffen, um zu schauen, ob ihr Gepäck wirklich an Bord ist oder wo es sich befindet, wenn es am Ausgabe-Förderband nicht auftaucht.

Für Verwirrung sorgte jetzt die Lufthansa, als sie auf Twitter einem fragenden Nutzer antwortete, dass sie aktivierte AirTags im Gepäck verboten habe, "da sie als gefährlich eingestuft und ausgeschaltet werden müssen". Das widerspricht dem bisherigen Umgang mit den kleinen Ortungshelfern, die zwar nicht explizit erlaubt, aber im Sommer auch nicht offiziell als verboten deklariert wurden. Nutzerinnen und Nutzer befanden sich somit in einer rechtlichen Grauzone. In mehreren Fällen halfen die AirTags sogar, gestohlenes Gepäck ausfindig zu machen und mithilfe der Polizei zurückzubekommen. Allerdings soll in dem einen oder anderen Fall auch sichtbar geworden sein, dass es in den Abläufen der Flughäfen und Airlines hakte.

Im Kontakt mit dem Twitter-Nutzer führte der Lufthansa-Account weiter aus, dass Gepäcktracker nach den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO den Gefahrgutvorschriften unterliegen. Stein des Anstoßes sei hier die Sendefunktion, die abgeschaltet werden müsse. Bei der Sendefunktion der AirTags handelt es sich um Bluetooth und Ultraweitband-Funk, mit denen die Taler-großen Geräte Kontakt mit iPhones und iPads in der Nähe aufnehmen. Diese senden verschlüsselt die Position des AirTags über das Wo-ist-Netzwerk weiter, über dessen App die Besitzer des AirTag die kleinen Geräte lokalisieren können.

Widerspruch zum Lufthansa-Tweet kommt vom Luftfahrtjournalisten Alex Macheras. Die Lufthansa habe ihm bestätigt, dass die AirTags weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck verboten seien, schreibt er auf Twitter. Macheras nimmt allerdings nicht Bezug auf die Sendefunktion, sondern auf die Batterie. Die AirTags nutzen Einmalbatterien des Typs CR2032. Verboten seien hingegen Lithium-Ionen-Akkus, wie sie in vielen anderen Geräten zum Einsatz kommen.

Auch gegenüber dem Airways Magazine sagte eine Lufthansa-Sprecherin, dass es kein Verbot der AirTags gebe.

Gegenüber Heise online erklärte ein Lufthansa-Sprecher, dass die Airline eine eigene Risikobewertung vorgenommen habe. Ergebnis sei, dass "Tracker mit sehr geringer Batterie- und Sendeleistung im aufgegebenen Gepäck kein Sicherheitsrisiko darstellen. Wir haben nie ein Verbot für solche Geräte ausgesprochen. Es ist an den Behörden, die Vorschriften anzupassen, die derzeit die Verwendung dieser Geräte für Fluggäste im aufgegebenen Gepäck beschränken. Wir stehen in engem Kontakt mit den entsprechenden Institutionen, um so schnell wie möglich eine Lösung zu finden."

Die Richtlinien der Airlines für elektronische Geräte sind komplex und teilweise von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Einen gemeinsamen Rahmen geben die Gefahrgutvorschriften des internationalen Branchenverbandes IATA (International Air Transport Association). Dort heißt es, dass Geräte im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich ausgeschaltet sein sollen. Wenig konkret sind auch die Aussagen der European Union Aviation Safety Agency (EASA). Dort heißt es nur, dass es im Ermessen des jeweiligen Betreibers liege, den Gebrauch von Cargo Tracking Devices an Bord kommerzieller Flüge zu erlauben.

Selbst wenn die Lufthansa ein Verbot der AirTags durchsetzen möchte, stellt sich immer noch die Frage nach der Durchsetzbarkeit angesichts der geringen Größe der AirTags. Vorerst bleibt es wohl dabei, was schon bislang galt: Es bleibt eine Grauzone.

Update

Eine Stellungnahme der Lufthansa und Angaben der European Union Aviation Safety Agency wurden ergänzt.

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(mki)